Der Prozess gegen Christian Wulff geht in die dritte Woche – und es bleibt dabei: der Aufwand für das Verfahren gegen den Ex-Bundespräsidenten ist maßlos überzogen.

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Das Ermittlungsverfahren 4212 Js 12184/12 mutiert zum Mammutprozess: Vier Staatsanwälte und bis zu 24 Polizisten haben sich in den Fall verbissen wie ein Terrier in eine Wade eines Joggers. Über 100 Zeugen wurden im Vorfeld befragt, die Akten umfassen rund 20.000 Seiten. Für das Hauptverfahren wurden 22 Verhandlungstage angesetzt, mehr als 40 Zeugen werden gehört.

Man wollte sich offenbar nicht unterstellen lassen, Christian Wulff einen Politiker-Bonus zugutekommen zu lassen - und ermittelte ebenso gründlich wie kleinlich. Was das alles kostet, will das Landgericht Hannover erst nach dem Verfahren berechnen – wenn auch feststeht, ob Wulff und Filmproduzent David Groenewold oder doch die Staatskasse den Preis zahlen müssen.

753 Euro zur allgemeinen "Klimapflege"?

Von den ursprünglichen Vorwürfen gegen Wulff und Groenewold ist aber schon vor dem Prozessauftakt wenig übriggeblieben. Die Staatsanwaltschaft wollte Wulff eigentlich wegen "Bestechlichkeit" anklagen. Laut Strafgesetzbuch bedeutet dies: Jemand nimmt Geld an, als Gegenleistung für eine bestimmte, pflichtwidrige Amtshandlung.

Diesen Vorwurf hat das Landgericht reduziert, klagt Wulff nur noch wegen "Vorteilsannahme" an. Dafür reicht eine Zahlung an einen Amtsträger "für die Dienstausübung", also zur allgemeinen "Klimapflege".

Im Kern geht es um 753 Euro, die Filmproduzent Groenewold bei einem Besuch auf dem Münchner Oktoberfest im Jahr 2008 für Wulff bezahlt haben soll. Im Gegenzug habe der damalige niedersächsische Ministerpräsident für ein Filmprojekt Groenewolds geworben.

Christian Wulff: Ermittlungsexzess statt Politiker-Bonus

Für die Grundfrage, ob das Verhalten strafbar war oder nicht, spielt es zwar eigentlich keine Rolle, ob es um 700 Euro oder 700.000 Euro geht. Denn sollten die Vorwürfe bewiesen werden, handelt es sich trotz des niedrigen Betrags mit Sicherheit nicht um ein Kavaliersdelikt. Deswegen war es fraglos richtig, dem Anfangsverdacht nachzugehen – auch wenn selbst bei einem Schuldspruch am Ende wohl nur eine Geldstrafe verhängt werden dürfte.

Doch dass die Akten am Ende 20.000 Seiten umfassen, deutet auf etwas anderes hin: Aus der Angst, Wulff einen Politiker-Bonus zugutekommen zu lassen, ist ein Ermittlungsexzess geworden – der in keinem Verhältnis zum eigentlichen Vorwurf steht.

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