Am 8. Oktober steht die Wahl eines neuen Landtags in Bayern und Hessen an, bei der die Stimmabgabe sowohl per Briefwahl als auch im Wahllokal möglich ist. Wenn Sie sich für die Abgabe Ihrer Stimme im Wahllokal entscheiden, sollten Sie einige Verhaltensregeln beachten. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann dazu führen, dass Ihre Stimmabgabe für ungültig erklärt wird.

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Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, und innerhalb dieses Zeitrahmens können Sie Ihre Stimme abgeben. Es gibt keinen speziellen Dresscode, daher ist alles von Anzügen über luftige Sommerkleidung bis hin zu Jogginganzügen erlaubt. Einzige Ausnahme sind Kleidungsstücke mit politischen Aussagen wie Parteisymbolen. Im Wahllokal und in seiner unmittelbaren Umgebung gilt Neutralität, und das Tragen solcher Kleidung kann dazu führen, dass Sie aus den Wahlräumen verwiesen werden.

Politische Diskussionen sind tabu

Dies gilt auch für politische Diskussionen, die nicht im Wahllokal, sondern außerhalb stattfinden sollten. Diese Verbote dienen dem Schutz der Wahlfreiheit, da andere Wähler vor einer Beeinflussung bei ihrer Stimmabgabe bewahrt werden sollen.

Selfie-Verbot in der Wahlkabine

Für viele Menschen gehört es mittlerweile dazu, ihren Alltag in den sozialen Medien wie beispielsweise Instagram zu teilen. Allerdings verstößt ein Selfie in der Wahlkabine gegen das Wahlgeheimnis und ist daher seit der Bundestagswahl 2017 strengstens verboten. Gleiches gilt für das Fotografieren und Filmen Ihres ausgefüllten Wahlzettels. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Videoaufnahmen unterbinden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihres Wahlgeheimnisses und sollen sicherstellen, dass andere Wähler bei ihrer Stimmabgabe nicht beeinflusst werden.

Zu zweit in die Wahlkabine? Nur in Ausnahmefällen

Grundsätzlich darf sich nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Es ist daher nicht erlaubt, die Wahlkabine in Begleitung einer anderen Person zu betreten und den Stimmzettel gemeinsam auszufüllen. Dies dient der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, die Hilfe von einer Begleitperson benötigen. Auch die Mitnahme von Kleinstkindern ist erlaubt, solange die geheime Wahl gewahrt bleibt.

Keine Eile in der Wahlkabine: Nehmen Sie sich Zeit

In der Wahlkabine finden Sie in der Regel einen Stift, um Ihre Stimme abzugeben, aber Sie können auch Ihren eigenen Stift verwenden. Es gibt keine Zeitbegrenzung für Ihren Aufenthalt in der Wahlkabine, und niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Eine dauerhafte Besetzung der Wahlkabine ist nicht erlaubt. Auch andere Wähler müssen noch die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.

Kritzeleien und Kommentare machen die Stimme ungültig

Ob Kreuze, Haken oder eine Umrandung: Die Stimmabgabe kann sehr individuell durchgeführt werden. Solange der Wählerwille eindeutig erkennbar ist, ist die Stimme gültig. Allerdings sind zusätzliche Äußerungen, Malereien oder Kommentare auf dem Wahlzettel tabu. Das kann dazu führen, dass Ihr Stimmzettel unter Umständen ungültig wird. In solchen Fällen muss der Wahlvorstand bei der Stimmauszählung nach der Wahl darüber entscheiden, ob die Stimme zählt oder nicht. Die Angabe Ihres eigenen Namens oder Ihrer Adresse auf dem Wahlzettel ist jedoch eindeutig ungültig, da dies gegen das Wahlgeheimnis verstößt.

Verwendete Quellen:

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