- Die Alternative für Deutschland (AfD) darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als sogenannter Verdachtsfall eingestuft werden.
- Das gab das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstagabend bekannt.
- Die Partei hatte zuvor gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", teilte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in Gutachten und zugehörigen Materialsammlungen belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die AfD habe diesen Belegen lediglich "pauschales Bestreiten" entgegen gesetzt. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer "nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung", erklärte die Kammer.
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Chrupalla: "Uns hat das Urteil des Gerichts überrascht"
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insgesamt vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Wegen seiner Größe fand das Verfahren statt im Gerichtsgebäude in der Kölner Messe statt. Für die AfD nahm unter anderem Bundessprecher Tino Chrupalla teil.
Chrupalla zeigte sich vom Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überrascht. «Uns hat das Urteil des Gerichts überrascht. Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten», sagte er am Dienstagabend in Köln. Natürlich sei er auch enttäuscht. «Ist ja ganz klar.» Chrupalla kündigte an, man werde nun prüfen, inwieweit man gegen das Urteil vorgehen werde. Zudem sagte er: «Wir werden jetzt in interne Revision auch bei uns gehen.»
(br/afp/dpa)
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