Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer will abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben, vor allem wenn sie straffällig geworden sind. "Anfang des Jahres werde ich der Koalition den Vorschlag unterbreiten, die rechtlichen Grundlagen für Abschiebungen und Rückführungen nochmals zu verschärfen", sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch). Seehofer führte weiter aus: "Wenn jemand abgeschoben werden soll, sollten wir ihn in Gewahrsam nehmen, damit er zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht verschwunden ist."
Auch müssten die oftmals in verschiedenen Bundesländern vorhandenen Informationen über Straftaten von Asylbewerbern gebündelt werden, um frühzeitiger Einblick in "kriminelle Karrieren" zu erhalten und präventiv tätig zu werden. Denn die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigten, dass abgelehnte Asylbewerber, die Kapitalverbrechen verübten, der Polizei oftmals schon vorher bekannt gewesen seien.
Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland bewegt sich 2018 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Von Januar bis Oktober wurden 19 781 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Im vergangenen Jahr wurden im gleichen Zeitraum 20 019 Abschiebungen registriert.
"Es darf nicht nur bei Ankündigungen bleiben", forderte der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae. Neben praktischen Abschiebehindernissen führe auch der "Kompetenzwirrwarr" zwischen Bund und Ländern dazu, dass man bei dem Thema nicht richtig vorankomme. Der Bund solle künftig alleine für alle Fragen zuständig sein, "die den Schutzstatus und den Aufenthalt einschließlich Abschiebungen betreffen". Die Länder könnten sich dann auf die Integration konzentrieren.
Das Bundesinnenministerium berichtet für das laufende Jahr von 20 857 "gescheiterten Rückführungen an Flughäfen". Davon wurden 14 491 im Vorfeld storniert, 5788 Abschiebungen scheiterten an der "nicht erfolgten Zuführung am Flugtag". Eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben für den Abschiebegewahrsam würde allerdings nicht auf einen Schlag alle Probleme lösen. Denn neben dem "Untertauchen", fehlenden Reisedokumenten und dem physischen Widerstand einiger Betroffener sind auch die vielerorts fehlenden Abschiebehaftplätze ein Hindernis. © dpa
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