Die Haftbedingungen für die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Frauengefängnis Vechta in Niedersachsen sind nach Angaben ihres Anwalts gelockert worden. Die 65-Jährige werde nicht mehr von anderen Gefangenen abgesondert, bestätigte ihr Rechtsanwalt Lukas Theune am Freitag einen Bericht des "Spiegels". "Sie darf nun auch Kontakt zu anderen Untersuchungsgefangenen haben, nicht jedoch zu Strafgefangenen", teilte der Theune der Deutschen Presse-Agentur mit.
Weil Klette auch nicht mehr als suizidgefährdet gelte, werde ihre Zelle in der Justizvollzugsanstalt Vechta auch nicht mehr per Video überwacht und sie dürfe nun auch einen Kugelschreiber haben, heißt es in dem "Spiegel"-Bericht, der vom Anwalt bestätigte wurde. Das wurde ihr bislang nicht erlaubt, weil sie sich damit nach Einschätzung der Anstaltsleitung hätte verletzen können. "In ihrem neuen Haftraum hat sie auch kein Lochblech mehr vor dem Fenster, das ihr das Tageslicht nahm", wird Theune zitiert. Ende März hatte er die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert und gesagt, sie werde komplett isoliert.
Seit ihrer Festnahme in Berlin lebte Klette im Gefängnis abgeschieden von anderen Gefangenen. Anfang April entschied ein Ermittlungsrichter, dass auch die Videoüberwachung der Zelle zulässig sei. Klette sei zwar von anderen Häftlingen getrennt, es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, sie sei nicht isoliert, so das Gericht damals. Das Justizministerium erklärte, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe - was das Gericht bestätigt habe.
Klette werden versuchter Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffengebrauch vorgeworfen. Sie gehörte wie ihre Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, nach denen weiter gefahndet wird, der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen RAF an. 1998 erklärte sich die RAF, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen getötet hatte, für aufgelöst. © dpa
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