Die Sparzwänge innerhalb der Bundesregierung gefährden einem Bericht zufolge das im Koalitionsvertrag verankerte Projekt, die Dienstleistungen des Staates zu digitalisieren und den Bürgern online bereitzustellen. Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung werde das für diesen Bereich zuständige Bundesinnenministerium nur noch einen Bruchteil der finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die es jetzt ausgibt, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) am Mittwoch.
Für die Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen sind demnach für das kommende Jahr 3,3 Millionen Euro verbucht – verglichen mit 377 Millionen Euro in diesem Jahr. Die Kürzungen betreffen vor allem Verwaltungsdienstleistungen, die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) schon Ende 2022 hätten digitalisiert werden sollen, wie die Zeitung weiter berichtete.
Gespart werde außerdem an dem Projekt "Digitale Identitäten", das darauf zielt, wie sich Bürger im Netz rechtssicher ausweisen können, berichtete die "FAZ" weiter. Es gilt als Schlüssel für viele Dienstleistungen nicht nur des Staates, sondern auch der Wirtschaft, etwa von Banken oder Telekommunikationsanbietern. Innerhalb der Digitalstrategie des Bundes gilt es als Leuchtturmprojekt, das bis 2025 verwirklicht werden soll.
Ein Sprecher des Bundesdigitalministerium sagte der Zeitung: "Wir werden im kommenden Haushalt kein Finanzproblem bei der Digitalisierung haben. Für die zentralen Hebelprojekte der Digitalstrategie ist die Finanzierung gesichert." Das Bundesfinanzministerium verwies darauf, dass die einzelnen Ressorts grundsätzlich frei darin seien, innerhalb ihres Ausgabenrahmens "fachpolitische Prioritäten zu setzen".
Infolge des knappen Budget bekommen auch die Länder kein Geld mehr vom Bund für die Umsetzung ihrer Projekte im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Schleswig-Holstein zog dem Bericht zufolge schon Konsequenzen und kündigte die Vereinbarungen mit dem Bund über die Erstellung mehrerer OZG-Projekte zum Beispiel zum Wohngeld.
"Durch die unmissverständliche Absage des Bundes, sich weiterhin finanziell an der Umsetzung des OZG zu beteiligen, hat der Bund der Vereinbarung eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen", sagte der Chef der Kieler Staatskanzlei, Dirk Schrödter, der "FAZ". Deshalb bestehe für Schleswig-Holstein keine Notwendigkeit, die eigenen Verpflichtungen aufrechtzuerhalten.
Das Bundesinnenministerium äußerte sich dem Bericht zufolge bislang nicht zu den Einsparungen. © AFP
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