Der rechtsextreme AfD-Politiker Jens Maier will wieder als Richter arbeiten - ob er zurück in den Dienst darf, prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der frühere Bundestagsabgeordnete wehrt sich gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichts. Dieses hatte die Versetzung des 61-Jährigen in den vorzeitigen Ruhestand im vergangenen Dezember für zulässig erachtet und dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen unter anderem auch in sozialen Medien begründet. Die BGH-Richter müssen nun klären, ob Maier als Richter noch tragbar ist. Ein Urteil sollte noch am Donnerstag um 15.00 Uhr fallen.

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Maier, seit 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, wehrte sich zum Auftakt der Verhandlung vehement gegen die Vorwürfe. "Ich bin nicht der Teufel in Person", sagte er. Seine Äußerungen während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter hätten nichts mit seiner Befähigung als Richter zu tun. "Ich kann differenzieren zwischen dem Richteramt und meiner politischen Meinung."

Vertreter des Landes Sachsen machten geltend, dass das beanstandete Verhalten Maiers sich seinerzeit außerhalb des Parlamentes abgespielt habe. Dass er nun, zurück im Richteramt, verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person urteilen werde, sei fraglich. Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 31 des Richtergesetzes. Danach kann ein Richter in den Ruhestand geschickt werden, wenn "eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege" abgewendet werden muss.

Maier, einst als Richter am Landgericht Dresden tätig, hatte sein Bundestagsmandat 2021 verloren und wollte in den Richterdienst zurück. Das Justizministerium hatte dem Wunsch zunächst entsprechen müssen, war den AfD-Mann dann aber auf juristischem Wege losgeworden - vorerst.  © dpa

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