In einem Prozess um die Zulässigkeit von "Freiwillig Tempo 30"-Schildern auf Privatgrundstücken sind drei Kläger vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg gescheitert. Das Gericht in der baden-württembergischen Stadt wies deren Klagen nach Angaben vom Dienstag ab. Die Gründe teilte es nicht mit. Diese sollen erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen, die in einigen Wochen folgt. (Az. 6 K 1866/22, 6 K 1867/22 und 6 K 1868/22).
Die drei Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass von ihnen auf ihren Grundstücken auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz aufgestellte Schilder mit der Aufschrift "Freiwillig Tempo 30" vom zuständigen Landkreis geduldet werden müssen. Der Landkreis hatte die Eigentümer in einem Brief aufgefordert, die Schilder zu entfernen. Zudem drohte er ein Zwangsgeld an.
Laut Gericht wiesen die Richterinnen und Richter bereits in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass "die erhobenen Feststellungsklagen wegen des Prinzips der Nachrangigkeit der Feststellungsklage möglicherweise unzulässig seien, so dass über die Schilder in der Sache nicht entschieden werden könne".
Hintergrund ist demnach eine Aktion eines Ortsverbands der Grünen, der die Schilder im Herbst 2021 durch Spenden beschaffte und verteilte. Es handelte sich dabei nach Gerichtsangaben "um eine Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm". Mehrere Grundstückseigner nahmen teil und stellten Schilder auf. Im Juni 2022 bat das Landratsamt Koblenz diese darum, die Schilder zu entfernen. Weitere Schritte unternahm es nicht. © AFP
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