An Karneval 1988 wird in Köln eine junge Frau ermordet. Jahrzehnte danach meldet sich ein entscheidender Zeuge bei der Polizei. Nun ist ein Urteil gefallen.
Im Prozess um den sogenannten Kölner Karnevalsmord an einer jungen Frau hat das Landgericht den Angeklagten am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. "Wir sind überzeugt davon, dass Sie vor 36 Jahren den Mord begangen haben", sagte die Vorsitzende Richterin.
Laut Urteil hatte der 57-Jährige das Opfer in der Nacht zum Karnevalssonntag 1988 in der Altstadt getötet. Dies belegten unter anderem DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden worden waren. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 57-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten.
Auf die Spur des Angeklagten waren die Ermittler durch einen Zuschauerhinweis nach der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" gekommen, in der der "Cold Case" vorgestellt worden war.
Spezial-Ermittler hatten den als "Karnevalsmord" bekannten Fall wieder aufgerollt und in der Sendung vorgestellt. Daraufhin meldete sich ein Zuschauer und gab den entscheidenden Hinweis auf den Angeklagten.
Aussage des Zeugen und DNA-Spuren führten zum Täter
Die Staatsanwaltschaft stützte sich in dem Indizienprozess unter anderem auf die Aussage des Zeugen, der angegeben hatte, dass sein damaliger Kumpel der Frau in der Tatnacht gefolgt sei. An der Kleidung der Toten waren zudem DNA-Spuren des 57-Jährigen gefunden worden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Deutsche das Opfer aus niedrigen Beweggründen und aus Habgier ermordet. Der Brustbeutel der Frau mit 100 D-Mark fehlte.
Die Verteidiger erklärten, ihr Mandant sei unschuldig. Die DNA-Spuren könnten auch in einer Disco übertragen worden sein, die der Angeklagte und das Opfer unmittelbar vor der Tat zeitgleich besucht hätten. (dpa/tas)
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