Wegen eines Messerangriffs auf einen Elfjährigen muss ein Mann für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis - das Kind ist der Sohn seiner Flüchtlingshelfer. Der Richter am Landgericht Passau verurteilte den 26-Jährigen am Montag wegen versuchten Mordes.
Die Tat im niederbayerischen Vilshofen hatte im vergangenen Sommer Entsetzen hervorgerufen. "Das Überleben des Buben ist einfach unheimliches Glück", sagte der Richter. Das Motiv für die Tat habe sich nicht zweifelsfrei feststellen lassen.
Zum Abschluss des fünftägigen Prozesses fasste der Richter das dramatische Geschehen so zusammen: Der 26-Jährige aus Eritrea klingelt am frühen Abend des Tattages im Juli 2018 bei der Familie, der Elfjährige öffnet die Tür. Der Mann will die Mutter sprechen, die jedoch nicht daheim ist, und geht in die Wohnung. Dort zieht er ein Messer aus der Hosentasche, der Junge versucht zu fliehen, stürzt und wird von dem Mann angegriffen. Der 26-Jährige soll dabei mindestens zweimal gesagt haben: "Stirb!" Dem stark blutenden Jungen gelingt die Flucht aus dem Mehrparteienhaus, er rennt auf die Straße, wo ihm Passanten helfen.
Grund für Attacke unklar
Der Richter sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Der Junge habe mit dem Angriff nicht gerechnet. Das Motiv habe nicht eindeutig aufgeklärt werden können. Zum Prozessauftakt hatte der 26-Jährige gesagt, er habe ein Nacktvideo von sich auf seinem Handy gehabt, das die Mutter verbreitet habe. Deswegen habe er es eigentlich auf sie abgesehen gehabt. Er sagte aber auch, der Junge habe ihn beleidigt. Der Richter ging davon aus, dass es sich um ein sprachliches Missverständnis gehandelt haben könne. Es sei jedoch auch nicht auszuschließen, dass der Mann wegen eines Wahns vermindert steuerungsfähig gewesen sei.
Die Eltern des Jungen verfolgten die Urteilsverkündung mit ernster Miene, der Angeklagte blickte auf den Tisch vor sich. Das heute zwölfjährige Opfer nahm an der Sitzung nicht teil. Der Junge ist seit der Tat in psychologischer Behandlung. Die physischen Wunden habe er überstanden, sagte der Richter. Aber: "Die Seele heilt langsamer."
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes neun Jahre Haft gefordert, der Verteidiger auf zweieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa
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