"Lieber barfuß zum Strand, als mit einem Mercedes ins Büro": Das ist das Motto von Ronald Schill, der es sich mit 1.700 Euro Pensionsgeld in Rio momentan gut gehen lässt. Der Jurist ist 56 Jahre alt und bezieht schon Altersgeld - ein offensichtlicher Widerspruch. Diese rechtlichen Vorschriften gelten nicht für Ex-Promi Ronald Schill.

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Seine Biographie hat er "Der Provokateur" genannt und mit seinem aktuellen Lebensstil provoziert er immer noch. Am Dienstag zeigte VOX das Leben des ehemaligen Hamburger Innensenators Ronald Schill, der zurzeit in Brasilien von seiner Richter-Pension lebt. Offenbar nutzt der Hamburger das deutsche Rentensystem kräftig aus. Doch für ihn wie für alle anderen Beamten gilt das gleiche Recht.

Diesen Deutschen steht eine Pension zu

Das Ruhegeld ist die Altersversorgung der Beamten, Richter und Soldaten, aber auch der Pfarrer, Kirchenbeamten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und das Pensionsalter erreicht haben. Dieses liegt, je nach Geburtsjahr, zwischen 65 und 67 Jahren.

Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Nach Paragraph 4 Absatz 1 muss demnach mindestens eine von zwei Bedingungen vorliegen, um das Ruhegehalt beziehen: So muss entweder vor dem Eintritt in den Ruhestand eine Dienstzeit von wenigstens fünf Jahren abgeleistet sein oder eine Dienstunfähigkeit vorliegen.

Die Höhe der Pension wird so berechnet

Nach aktueller Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein Beamter in Vollzeit gearbeitet hat, seinen Pensionsanspruch um den Wert 1,79375, so dass er nach 40 Jahren auf die höchstmögliche Marke von 71,75 kommt. Diese 71,75 Prozent werden mit dem aktuellen Lohn eines aktiven Beamten derselben Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe multipliziert, woraus sich die Bezüge berechnen.

Ruhestand und Frührente für Beamte

Bis zum Jahr 2011 galt die Regelaltersgrenze von 65 Jahren sowohl für Beamte wie auch für alle anderen Rentenversicherten. Ab 2012 steigt das Eintrittsalter in Stufen auf 67 Jahre. Wer früher geht, muss Rentenabzüge in Kauf nehmen: Das sind 0,3 Prozent pro Monat von der gesetzlichen Rente. Der gleiche Abzug gilt auch für Beamte. Für Staatsdiener steht zusätzlich fest, dass die öffentliche Hand die Leistungen bei Dienstunfähigkeit um maximal 10,8 Prozent kürzt.

Konkret heißt das: Wer beispielsweise zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Altersrente übergehen möchte, muss mit einem Rentenabzug von 7,2 Prozent rechnen. Geht man von einer durchschnittlichen Rente von 1.200 Euro aus, sind das rund 86 Euro, die der betroffene Senior monatlich weniger zur Verfügung hat.

Ausnahmen der Regelung gibt es für Menschen die vor 1947 geboren sind oder bei Renteneintritt bereits 45 Jahre gearbeitet haben – sie haben keine Abzüge.

Beamte bekomme deutlich mehr Geld

Tatsächlich sind beide Systeme aber nur schwer miteinander vergleichbar. So ist die Versorgungshöhe der Einzelperson tatsächlich bei Beamten durchschnittlich weit höher. Was nicht verwundert, denn knapp 80 Prozent aller Beamten haben ein Studium absolviert.

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