Der Fall der vor 22 Jahren verschwundenen kleinen Peggy wird im Frühjahr vor dem Zivilgericht verhandelt. Am 18. April 2024 werde die 2. Zivilkammer über die Klage der Mutter des getöteten Mädchens auf Schmerzensgeld verhandeln, teilte das Landgericht Hof am Mittwoch mit.
Die Klage richtet sich demnach gegen den Mann, der 2018 zunächst zugegeben hatte, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, dieses Geständnis aber später widerrufen hatte. Die Frau verlangt nach Angaben des Gerichts mindestens 75 000 Euro von ihm.
Im Mai 2001 war die damals neun Jahre alte Peggy auf dem Heimweg nach der Schule in Lichtenberg in Oberfranken verschwunden. Großangelegte Suchaktionen auch im Ausland blieben ohne Erfolg. Erst 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche.
Die Mutter begründet die Schmerzensgeldforderung dem Gericht zufolge mit psychischen Beeinträchtigungen. 15 Jahre lang habe sie keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt. Der Mann, den sie verklagt hat, war 2018 zunächst in U-Haft gekommen, kam dann aber wieder frei.
Er halte die Klage für nicht begründet, teilte das Gericht mit. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und diese später widerrufen zu haben. © dpa
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