Die Tochter von Otfried Preußler hat einer bayerischen Schule untersagt, sich weiterhin "Otfried-Preußler-Gymnasium" zu nennen. Damit will sie die seit längerem andauernden Diskussionen beenden und den Ruf ihres Vaters schützen.
Das staatliche Gymnasium in Pullach darf sich nach dem Willen der Familie von Otfried Preußler nicht mehr nach dem Kinderbuchautor von "Die kleine Hexe" und "Der Räuber Hotzenplotz" benennen.
"Es wäre keinesfalls im Sinne des Namensgebers, dass eine Schule seinen Namen tragen muss, obwohl sie diesen massiv ablehnt", teilte Preußlers Tochter und Testamentsvollstreckerin Susanne Preußler-Bitsch mit. Sie ziehe die erst 2013 erteilte Nutzungserlaubnis daher zurück.
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Tochter: Unwürdiger, rufschädigender Umgang mit verstorbenem Vater
Preußler-Bitsch erklärt weiter, sie reagiere auch auf einen nach ihrer Ansicht unwürdigen, rufschädigenden Umgang des Gymnasiums mit ihrem verstorbenen Vater. "Es geht auch darum, künftig weiteren Schaden von Schule, Autor und Kultusministerium abzuwenden." Durch die Rücknahme der Zustimmung werde die Schule von dem ungeliebten Namen befreit.
Das Pullacher Gymnasium begründet seine ablehnende Einstellung unter anderem mit Preußlers früherer Zeit als Soldat sowie seinem Frühwerk "Erntelager Geyer", das er 1940 als 17-Jähriger verfasst hatte. Darin werde das Leben in der Hitlerjugend beschönigt, wie es hieß. Auch die in einigen Werken dargestellten Konfliktlösungsstrategien durch Gewalt und/oder Hexerei seien fragwürdig, befand die Schulleitung und beantragte die Rückkehr zum früheren Namen, Staatliches Gymnasium Pullach im lsartal. Auch das Kultusministerium war damit befasst, hatte aber zu Beginn des neuen Schuljahres noch nicht entschieden.
Die Werke des 2013 verstorbenen Preußler zählen zu den Klassikern der Kinder- und Jugendbuchliteratur, darunter auch "Das kleine Gespenst" oder "Krabat". Mit 17 war Preußler zur Wehrmacht gekommen, mit 20 in Gefangenschaft geraten. 1945 wurde die Familie aus dem Sudetenland vertrieben und kam nach Rosenheim. 1949 folgte Preußler nach seiner Freilassung. (dpa/bearbeitet von nap)
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