Aus Habgier hat ein 20-Jähriger einen ihm unbekannten Mann hinterrücks erstochen. Er hatte es auf das Auto des Opfers abgesehen.

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Weil er einen ihm völlig unbekannten Mann hinterrücks erstochen hat, soll ein 20-Jähriger neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Mann aus der sächsischen Stadt sein 45-jähriges Opfer im November 2017 aus Habgier ermordete.

Täter wollte sich in die Schweiz absetzen

Um sich mit seiner 17 Jahre alten Freundin in die Schweiz absetzen zu können, habe das Paar ein Auto und Geld gebraucht. Anders als vom Staatsanwalt gefordert, verurteilte die Schwurgerichtskammer den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht. Die Anklage hatte für eine lebenslange Haft plädiert.

Die Minderjährige erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Sie sei nicht unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen, sondern habe in einem Hauseingang rund 200 Meter entfernt gewartet, hieß es. Das Sprichwort "Mitgehangen, mitgefangen" gelte in der Rechtssprechung nicht, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung. Der jungen Frau sei durch verbale Bemerkungen zwar eine "tatfördernde Wirkung" anzulasten, aber keine "objektive Tatherrschaft". Das Urteil gegen die beiden Deutschen ist noch nicht rechtskräftig.  © dpa

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