Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat - und urteilt deutlich schneller als geplant.
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"Kettensägen"-Prozess
Lehmann muss 135.000 Euro zahlen
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Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat - und urteilt deutlich schneller als geplant.