Nach einem Unfall mit einem als Bär verkleideten betrunkenen Karnevalisten muss ein Autofahrer Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) bestätigte damit ein Urteil des Bonner Landgerichts, wie ein OLG-Sprecher am Freitag mitteilte.

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Der Karnevalist war Rosenmontag 2018 nachts zu Fuß auf dem Nachhauseweg und trug ein dunkles Braunbären-Ganzkörperkostüm. Auf einer unbeleuchteten Bundesstraße betrat der Student aus ungeklärten Gründen die linke Fahrspur, wurde von einem Auto erfasst und schwer verletzt.

Das Landgericht Bonn hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass der Autofahrer ein Viertel des Schadens zahlen müsse. Zwar habe der junge Karnevalist den Unfall überwiegend verschuldet. Dennoch treffe den Autofahrer eine Teilschuld. Dieser legte gegen die Entscheidung Berufung ein.

Doch das OLG hielt eine Haftungsquote von 25 Prozent für den Autofahrer für angemessen. Auch gegenüber einem sich grob fahrlässig verhaltenden Fußgänger hafte ein Autofahrer, wenn er sich selbst nicht wie ein "Idealfahrer" verhalten habe. Bei Nacht und Feuchtigkeit sei eine besondere Aufmerksamkeit des Fahrers erforderlich, "zumal alkoholisierte Fußgänger an Karneval nicht gänzlich unwahrscheinlich" seien. Der Autofahrer zog seine Berufung daraufhin zurück.  © dpa

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