• Die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow ist am Amtsgericht Neubrandenburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Sie wurde der Fahrlässen Tötung durch Unterlassen schuldig gesprochen.

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Im Januar 2019 stirbt die sechsjährige Leonie - die Hilfe nach schweren Misshandlungen durch den Stiefvater kam zu spät. Nun ist am Amtsgericht Neubrandenburg ein Urteil gegen die Mutter der getöteten Leonie gefallen. Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen kommt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf die 27-Jährige zu.

"Sie haben sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht", sagte Richterin Tanja Krüske am Dienstag in der Urteilsbegründung. Die Mutter hätte die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, dies aber nicht getan. Eine Aussetzung zur Bewährung sei in diesem Fall nicht mehr möglich. "Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit", sagte die Richterin, der beinahe die Stimme versagte. Bei der Verurteilten war keine Regung erkennbar, der leibliche Vater von Leonie ließ den Kopf auf den Schreibtisch sinken.

Lebenslange Haft für Stiefvater

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Urteil ging Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen misshandelt und dann verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Er wurde wegen Mordes bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Angeklagte war während der Misshandlung des Kindes damals einkaufen. Nach ihrer Rückkehr hatte sie die Verletzungen der Sechsjährigen zwar erkannt, aber nicht rechtzeitig für Hilfe gesorgt. Der Tod der kleinen Leonie, die zuvor schwer misshandelt wurde, hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.

(dpa/tar)


  © dpa

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