Für Kostüm-Fans ist dieser Mittwoch ein Festtag - es ist Halloween! Doch der Gruselfaktor der Verkleidung muss im Rahmen bleiben: Bei Horror-Clowns, die anderen Menschen Angst einjagen, sie bedrohen oder gar angreifen, versteht die Polizei keinen Spaß. Und auch wer als Hexe, Vampir oder Henker am Steuer sitzt, muss bestimmte Regeln beachten.

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Bei Straftaten gibt es zu Halloween keine Narrenfreiheit. Das macht die sächsische Polizei in einer Pressemitteilung deutlich. Sie hat dabei vor allem sogenannte Horror-Clowns im Blick: Menschen, die sich extrem gruselig verkleiden, um anderen Angst einzujagen.

"Soweit der Horror-Clown mit dem Erschrecken seinem Gegenüber bewusst ein körperliches Unwohlsein zufügt - und das dürfte zumeist der Fall sein - kann der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt sein", schreibt die Polizei.

Zurückhaltung bei Baseballschlägern und Co.

Gerade wenn - vielleicht auch vermeintlich harmlose - Waffen im Spiel sind, sei schnell ein Straftatbestand erreicht, warnen die Beamten: "Wenn ein maskierter Clown jemandem mit einer laufenden Kettensäge, einem Baseballschläger, einer Schreckschusspistole oder einem Messer hinterherläuft, kann ein Fall von Bedrohung oder Nötigung vorliegen." Dies könne dem Täter eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe einbringen.

Man wolle niemanden die Freude an Halloween vermiesen, betont die Polizei. Doch Übertreibung oder gar Aggression seien fehl am Platz.

"Bei allem Spaß sollten sich die Grusel-Clowns darüber im Klaren sein, dass sie sich strafbar machen können, selbst wenn die Bedrohung nur als Scherz gemeint ist", sagt Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamts Sachsen. "Für die Verwirklichung des Straftatbestandes reicht es aus, wenn der Bedrohte die Bedrohung ernst nimmt und entsprechend darauf reagiert."

Wer etwa durch Erschrecken einen Herzinfarkt provoziere, könne wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden.

Regeln für Kostüme hinterm Steuer

Das Phänomen der Horror-Clowns, das es in den USA seit Jahrzehnten gibt, war vor zwei Jahren nach Deutschland herübergeschwappt. In Essen hatte damals ein als Horror-Clown verkleideter Mann einen 16-Jährigen mit einem Messer angegriffen und am Hals verletzt.

In Berlin versuchte ein 16-Jähriger, bewaffnet mit einem Hammer, eine Gruppe Jugendlicher zu erschrecken. Eines seiner Gegenüber zog ein Messer und stach auf den Verkleideten ein. Er wurde schwer verletzt und musste notoperiert werden.

Was den Rest des Jahres verboten ist, bleibt also auch an Halloween verboten - auch im Straßenverkehr. Wenn jemand einen anderen Verkehrsteilnehmer so erschreckt, dass dieser einen Unfall baut, kann dies als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden.

Relevant für Autofahrer ist: Das Gesetz erlaubt ein Kostüm hinterm Steuer nur, wenn es weder die Sicht noch das Gehör oder die Bewegungsfreiheit einschränkt. Wer sich an diese Regel nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

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