Deutsche Gerichte sind nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht mehr zuständig für den Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann. Grund sei, dass die Kinder ihren verfestigten Lebensmittelpunkt inzwischen in Dänemark hätten, teilte das Gericht am Dienstag mit.

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Der Familiensenat bestätigte mit seinem Beschluss vom Montag eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, gegen die die Mutter Beschwerde eingelegt hatte. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 hatte das Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Elternteile als unzulässig zurückgewiesen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Verlauf des Verfahrens entfallen war. (12 UF 139/23)

Der Fall hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt, als die Kinder in der Silvesternacht von bislang Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden waren. Sie waren bei der Mutter in Hamburg und wurden dann nach einer Gerichtsentscheidung zurück zum Vater nach Dänemark gebracht.

Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Der Vater hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem der vereinbarten Besuche nicht zurück nach Deutschland geschickt.  © dpa

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