Im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Landgericht am Freitag drei Angeklagte freigesprochen. Ein weiterer wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

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Im Strafprozess um den verheerenden Einsturz des Kölner Stadtarchivs gab es am Freitag eine Überraschung: Drei von vier Angeklagten sind freigesprochen worden. Lediglich ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) wurde vom Kölner Landgericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Wegen des verheerenden Unglücks bei U-Bahnbauarbeiten vor knapp zehn Jahren hatten sich die Angeklagten seit Januar wegen fahrlässiger Tötung und teils auch wegen Baugefährdung verantworten müssen.

Sie sollen ihre Sorgfaltspflichten beim U-Bahnbau schwerwiegend verletzt haben, was ihre Verteidiger im Prozess bestritten. Angeklagt waren zwei Bauleiter privater Unternehmen, für die die Staatsanwaltschaft jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert hatte.

Der nun verurteilte Bauüberwacher sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Für eine weitere Bauüberwacherin der KVB forderte auch die Anklage einen Freispruch.

Das Archivgebäude war am 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten eingestürzt. Zwei Anwohner starben, Unmengen von Archivalien wurden unter Schuttbergen begraben.  © dpa

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