• Ausgangsbeschränkungen sollen ebenso Geschichte sein wie umfassende Schulschließungen und das Verbot von Demonstrationen. Gleichzeitig werden neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie möglich. So hat es der Bundestag am Donnerstag beschlossen.
  • Wie die Pläne für die künftige Corona-Politik im Detail aussehen und warum sie noch nicht in Stein gemeißelt sind.

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Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war. Der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden, gleichzeitig werden neue Maßnahmen ermöglicht.

Künftig nach Aussage von SPD, Grünen und FDP nicht mehr möglich:

  • Ausgangsbeschränkungen
  • umfassende Schul- und Kitaschließungen
  • umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie
  • umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten
  • umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben
  • Verbote von Sportausübung

Voraussichtlich nur noch möglich mit Zustimmung der Landesparlamente:

  • Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen
  • Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen
  • Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen
  • Unionsgeführte Bundesländer fordern hier mehr Möglichkeiten

Sonderfall:

Für die in den beiden Absätzen zuvor genannten Maßnahmen, die künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt angewendet werden dürfen, soll es eine Übergangsfrist nach dem Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November geben: Bis maximal 15. Dezember sollen sie für die Länder noch weiter anwendbar sein.

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Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung:

  • Kontaktbeschränkungen
  • Abstandsvorschriften
  • Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen
  • Maskenpflicht
  • Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)
  • Hygieneauflagen für Betriebe
  • Auflagen für den Betrieb von Schulen
  • Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen

Bundesweit neu dazu kommen sollen:

  • 3G am Arbeitsplatz
  • Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)
  • 3G in Verkehrsmitteln
  • Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken
  • Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

Verlängert werden sollen:

  • Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita
  • Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne
  • vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag
  • Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten

Ob die Pläne so umgesetzt werden können, ist fraglich, denn noch fehlt die Zustimmung des Bundesrats, der am Freitag zusammenkommt - und mehrere unionsgeführte Länder drohen mit Ablehnung. Bei Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller sorgt das für Unverständnis. "Einerseits ist ihnen das zu wenig, was die Ampel da im Bund beschließen will, sie wollen aber verhindern, dass überhaupt irgendetwas kommt? So richtig Sinn macht das nicht", sagte er am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus. (dpa/mcf)

61 Prozent der Deutschen spricht sich für Homeoffice-Pflicht aus

Eine Mehrheit der Deutschen ist für eine Homeoffice-Pflicht in dafür geeigneten Berufen. Von rund 5.000 Befragten sprachen sich 61 Prozent für eine solche Vorgabe aus. 28 Prozent lehnten sie ab, der Rest blieb unentschlossen. Derzeit berät der Bundestag über das neue Infektionsschutzgesetz.
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