Eine 13-jährige Schülerin sei Anfang September gestorben, weil sie im Schulbus einen Mund-Nasen-Schutz getragen habe: Diese Behauptung und Aussagen über ähnliche angebliche Fälle kursieren vielfach im Netz. Sie sind jedoch alle unbelegt, teilweise sprechen Behörden von Falschmeldungen.

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"13-Jährige stirbt durch erzwungene Gesichtsmaske", titelt ein Blog-Artikel am 24. September. In Büchelberg sei eine Schülerin im Schulbus mit Maske zusammengebrochen und später in der Kindernotaufnahme des Städtischen Klinikums Karlsruhe verstorben. Zudem hätten ein Arzt und ein weiterer Kardiologe des Klinikums behauptet, dass das Kind durch Atemnot und anschließende Herzrhythmusstörungen erstickt sei.

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Seit einigen Wochen kursieren Behauptungen über diesen und drei weitere angebliche Fälle verstorbener Kinder in Sozialen Netzwerken. Recherchen von CORRECTIV zeigen: Anfang September ist eine Schülerin in Büchelberg im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz gestorben. Die Todesursache ist bisher aber unklar.

Für die anderen drei Fälle gibt es gar keine Belege, und Behörden bezeichnen sie teils als Falschmeldungen. Laut der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin können gesunde Kinder ohne Bedenken eine Maske tragen.

Fall Büchelberg: Keine Belege und zweites Obduktionsergebnis liegt noch nicht vor

Der einzige Todesfall, über den es Medienberichte gibt, ist der aus Büchelberg. Medien berichteten, dass am 7. September eine 13-jährige Schülerin in einem Schulbus zusammengebrochen war und anschließend im Krankenhaus verstarb.

Wie CORRECTIV recherchierte, kümmert sich aktuell die Staatsanwaltschaft Landau um den Fall. Eine Sprecherin schrieb am 15. September, dass eine erste Obduktion keine Todesursache ergeben habe. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft habe das Mädchen im Bus einen Mund-Nasen-Schutz getragen. Zur Ermittlung der Todesursache wurde laut der Sprecherin eine zweite Obduktion in Auftrag gegeben. Dabei werde auch überprüft, ob das Tragen der Maske einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod haben könnte.

Am 1. Oktober schrieb die Staatsanwaltschaft auf erneute Nachfrage von CORRECTIV, dass "das Ergebnis der in Auftrag gegebenen weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen sowie das endgültige Gutachten über die Obduktion bisher noch nicht vorliegt".

Schweigepflicht: Klinikum Karlsruhe macht keine Angaben

Weder die Feuerwehr Büchelberg noch die nächstgelegene Polizeistelle Wörth bestätigten CORRECTIV, ob das Mädchen in das Städtische Klinikum Karlsruhe eingeliefert wurde. In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau vom 7. September steht allerdings, dass das Mädchen in einem Karlsruher Krankenhaus verstorben sei.

CORRECTIV fragte das Städtische Klinikum Karlsruhe also direkt an. Daraufhin schrieb eine Sprecherin: "Wir bitten um Verständnis, mit Blick auf die ärztliche Schweigepflicht und die Einhaltung der Regeln des Datenschutzes geben wir zu solchen Fragestellungen generell keine Informationen an Dritte weiter."

Keine Belege für drei weitere angebliche Fälle – Polizei spricht von Falschmeldungen

Der Fall in Büchelberg ist nicht der einzige, der aktuell im Netz kursiert: Im September und Oktober wurden Behauptungen zu drei weiteren Kindern verbreitet, die angeblich durch das Tragen von Masken verstorben sein sollen. CORRECTIV recherchierte auch zu diesen Fällen, die sich angeblich in Schweinfurt (Bayern), Wiesbaden (Hessen) und im Kreis Nordfriesland (Schleswig-Holstein) ereigneten.

Den angeblichen Fall in Schweinfurt bezeichnen sowohl die Polizei Unterfranken als auch die Stadt Schweinfurt (am Telefon) sowie ein Krankenhaus in Schweinfurt (per E-Mail) als Falschmeldung.

Für die anderen zwei Fälle fanden wir keine Belege: Die Polizei Hessen schrieb uns, es handele sich um eine Falschmeldung. Zudem teilte uns die Feuerwehr Wiesbaden telefonisch mit, ihr sei ein solcher Fall nicht bekannt. Auch der Kreis Nordfriesland schrieb uns, dass weder den Kriminalpolizeistellen in Nordfriesland noch der Mordkommission Flensburg ein Todesfall eines Kindes durch das Tragen einer Maske bekannt sei.

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für gesunde Kinder ab einem Jahr unbedenklich

Für gesunde Kinder sowie für Erwachsene ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes laut Experten unbedenklich, wie CORRECTIV bereits im Mai für einen Faktencheck recherchierte. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin schrieb uns per E-Mail: "Für gesunde Kinder, die ein Jahr oder älter sind, sind solche Masken ungefährlich, solange das Kind wach ist und man es nicht zwingt, die Masken auf zu behalten, wenn es diese nicht mehr haben will."

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