Das Umstellen der Uhren sorgt regelmäßig für Fragen: Soll ich den Schlafrhythmus anpassen? Wie lang ist meine Nachtschicht? Und natürlich der Klassiker: Springt der Stundenzeiger jetzt vor oder zurück? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier!

Alle Informationen zur Zeitumstellung 2018

Am letzten Oktoberwochenende beginnt die Winterzeit. Die Uhren werden also um 3 Uhr nachts 60 Minuten zurückgedreht, womit der 28. Oktober eine Stunde länger wird. Das sind unsere wichtigsten Tipps zur Vorbereitung dieses Zeitsprungs:

Schlafen: Jeden Tag ein bisschen vorbereiten

Nicht zuletzt sind viele Senioren ohnehin schon früh am Tage wach. Wenn die Uhren zurückgestellt werden, ist mancher womöglich noch früher fit. Angst davor haben sollten Ältere aber nicht, sagt Prof. Hans Jürgen Heppner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie vom Helios Klinikum Schwelm.

Wer keine Lust auf sehr frühes Aufstehen hat, kann sich zudem vorbereiten: Einfach in den Tagen vor der Umstellung an jedem Tag zehn Minuten später ins Bett gehen, rät Heppner. "So gewöhnt sich der Körper langsam an die neue Zeit."

Menschen, die regelmäßig um 4.00 oder 5.00 Uhr aufwachen, rät der Altersmediziner, ihre Schlafgewohnheiten zu überdenken. Oft hilft es, später ins Bett zu gehen.

"Ich rate Senioren, die das frühe Aufwachen stört, auch Nickerchen am Tag zu vermeiden." Denn wer zwei Mal pro Tag für eine halbe Stunde im Sessel einschläft, der braucht schlicht weniger Schlaf - und zwar nicht nur in der Nacht der Zeitumstellung.

Arbeiten: Nachtschichten verlängern sich um eine Stunde

Sofern vertraglich nichts anderes festgelegt ist, müssen Arbeitnehmer in der Nacht des Winterzeitbeginns eine Stunde länger arbeiten. Denn der Arbeitgeber habe einen berechtigten Anspruch darauf, dass bei ihm keine Lücken entstehen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Wenn Beschäftigte wegen der Zeitumstellung länger arbeiten, bekommen sie das auch vergütet - nach den für Überstunden üblichen Regelungen.

Es kann aber sein, dass individuell abweichende Regelungen bestehen. Wer sich nicht sicher ist, sollte einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen oder den geltenden Tarifvertrag beziehungsweise die Betriebsvereinbarung zurate ziehen.

Mehr als maximal zehn Stunden dürfen Arbeitnehmer aber auch in der verlängerten Nacht der Zeitumstellung nicht arbeiten. Diese Grenze ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Auch hier kann es aber sein, dass im Tarifvertrag davon abweichende Regelungen festgelegt sind.

Reisen: Nachtzüge warten eine Stunde lang in Bahnhöfen

In der Nacht auf den 28. Oktober werden insgesamt 16 Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn in geeigneten Bahnhöfen jeweils eine Stunde lang anhalten. Auf diese Weise erreichen Reisende ihre Ziele am Sonntagmorgen fahrplanmäßig und nicht bereits eine Stunde zu früh.

S-Bahnen, die auch nachts in Betrieb sind, werden nach Angaben der Bahn in der doppelten Stunde von 2.00 bis 3.00 Uhr jeweils zweimal fahren. Eine Ausnahme ist den Angaben zufolge München: Dort fahren die Bahnen nur einmal und nicht in der zusätzlich gewonnenen Stunde.

Autofahren: Verstärkt auf Wildwechsel gefasst sein

Das Zurückdrehen der Uhr erhöht nun die Gefahr von Wildunfällen. "Der Berufsverkehr fällt ab dann plötzlich wieder in die Dämmerung", erklärt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband (DJV).

Das gilt besonders am Abend, denn nun wird es wieder früher am Tage dunkel. Auf Strecken, die durch Wald oder an Wald- und Feldgrenzen entlang führen, gilt für Autofahrer nun verstärkt: vorsichtig und bremsbereit fahren und auf Tiere am Straßenrand achten, besonders auf Rehe.

Tauchen Tiere am Straßenrand auf, sollten Fahrer bremsen und das Fernlicht ausschalten. Hupen kann die Tiere verscheuchen. Ist dazu allerdings keine Zeit mehr, weil zum Beispiel ein Reh unvermittelt auf die Straße läuft, sollten Autofahrer voll auf die Bremse treten, um einen Aufprall zu verhindern oder zumindest die Aufprallwucht zu vermindern, rät Reinwald. Ein kontrollierter Zusammenstoß sei dabei immer besser als ein unkontrollierbares Ausweichmanöver.  © dpa

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