Zum Ende eines Kalenderjahres entscheiden viele Krankenkassen über die Höhe ihrer Zusatzbeiträge. Wer besonders günstig ist und wie Sie die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, zeigt der aktuelle Vergleich der Stiftung Warentest.

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Gesetzliche Krankenkassen heben oder senken zum Jahresende gerne den Beitrag, den Versicherte leisten müssen. Die Stiftung Warentest hat sich daher in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Test" angeschaut, welche Kassen nun besonders günstig oder teuer geworden sind.

hkk am günstigsten

Der allgemeine Beitragssatz ist bei jeder Kasse der gleiche. Er beträgt seit Januar 2015 14,6 Prozent und wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Den Zusatzbeitrag hingegen zahlen nur Arbeitnehmer.

Am günstigsten sind im Moment die AOK Sachsen-Anhalt und die Metzinger BKK. Hier sind insgesamt nur 14,9 Prozent vom Bruttoverdienst zu entrichten. Die BKK will den Zusatzbeitrag sogar ganz streichen. Allerdings sind beide Kassen nicht überall verfügbar. Bundesweit am günstigsten ist die hkk mit einem Beitragssatz von 15,19 Prozent.

Am teuersten waren bundesweit die Krankenkassen Viactiv und Securvita. Hier zahlten Arbeitnehmer 16,3 Prozent.

Hunderte Euro sparen

Ein Wechsel der Kasse kann sich richtig lohnen. "test" rechnet ein Beispiel vor: Wer von der aktuell teuersten Krankenkasse in die günstigste wechselt und circa 3.000 Euro brutto im Monat verdient, spart 33 Euro im Monat, also knapp 400 Euro pro Jahr.

Teilweise lohnt sich der Wechsel auch für Menschen, denen bestimmte Leistungen besonders wichtig sind. Manche Kassen zahlen mehr Zuschüsse für osteopathische Behandlungen, beispielsweise die BKK Provita, so "test".

So wechseln Sie die Krankenkasse

Der Wechsel gelingt in vier einfachen Schritten, wie "test" erklärt.

  • Schriftlich bei der alten Kasse kündigen
  • Die Krankenkasse muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen - wenn nicht, unbedingt nachhaken
  • Der neuen Krankenkasse ein formloses Schreiben mit Ihrem Aufnahmewunsch senden, die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse beilegen
  • Der Wechsel ist abgeschlossen, sobald die neue Krankenkasse fristgerecht eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt

Kündigen kann man zum Ablauf des übernächsten Monats. Jede Krankenkasse muss neue Patienten annehmen, unabhängig vom Alter oder davon, ob diese sich bereits in Behandlung befinden.

Man kann die Krankenkasse jedoch erst wechseln, nachdem man 18 Monate Mitglied war. Sollte Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anheben, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Hier können Mitglieder bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der höhere Beitrag zum ersten Mal fällig wird.

(mh)


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