Zum Schutz vor ansteckenden Masern greift nun auch die zweite Stufe der vor zwei Jahren eingeführten Impfpflicht für Schulen und Kitas. Am Sonntag endete die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren.