Wie viel Zeit dürfen Kinder im Internet verbringen? Diese Frage spaltet Eltern und Kinder. In Brasilien wurde es der Mutter einer 14-jährigen Influencerin zu bunt und sie löschte die Accounts des Kindes bei Instagram und TikTok. Muss die Mutter für den Schaden aufkommen?
An Followern in sozialen Medien verdient man nicht schlecht. Das gilt auch bei wenigen Abonnenten. Eine Influencerin mit gut 3.300 Abonnenten auf YouTube und rund 5.000 bei Instagram und TikTok berichtet über einen Deal über 3.400 Euro plus Geschenkgutschein, weil sie Posts auf den drei von ihr genutzten Plattformen im Firmenauftrag veröffentlichte.
Mutter löscht Accounts der Tochter mit 1,7 Millionen Abonnenten
Eine Brasilianerin konnte die Aktivitäten ihrer 14-jährigen Tochter nicht mit ihren Erziehungsvorstellungen vereinbaren und löschte deren Accounts bei Instagram und TikTok. Aus erzieherischen Gründen ist das verständlich. Auf der anderen Seite sind nun 1,7 Millionen Follower der Tochter futsch und mit ihnen alle Einnahmemöglichkeiten.
Die Tochter ist sauer, die Werbepartner vermutlich auch. Zwei rechtliche Fragen drängen sich auf:
- Wer haftet für den Schaden der Tochter?
- Wer muss für die Erfüllung der Werbeverträge geradestehen?
Kann die Tochter ihre Mutter verklagen?
Betrachten wir das nach deutschem Recht. Ob das Kind seine Mutter erfolgreich auf Schadensersatz verklagen könnte, hinge davon ab, ob die Mutter ihre Pflichten aus der Personen- oder Vermögenssorge für ihre Tochter verletzt hätte. Ab 14 Jahren ist das Kind verfahrensfähig.
Es könnte vor Gericht behaupten, dass die Mutter sein Vermögen gefährdet und die Anordnung richterlicher Maßnahmen beantragen, die diese Gefahr abwenden. Wenn das nicht mehr helfen würde, könnte es berechnen, welche Schäden ihm durch die Kündigung der Accounts entstanden wären und die Mutter auf deren Ersatz verklagen.
Hat die Mutter das Wohl der Tochter geschädigt?
Aber hat die Mutter das Wohl des Kindes gefährdet? Wohl nicht. Dass zu viel Internet in der pubertären Entwicklungsphase zu Ängsten, Burnout und Depressionen führen kann und dass zu viel früher Ruhm für Kinder charakterschädigend sein kann, liegt auf der Hand.
Oberster Grundsatz des Rechts bei der Erziehung ist das Kindeswohl. Das dürfte die Mutter durch die Löschung gefördert haben.
Können die Werbepartner auf der Erfüllung der Werbeverträge bestehen?
Wenn Kinder Werbeverträge schließen wollen, geht das nicht ohne die gesetzlichen Vertreter. Es dürfte für deren Pflicht zu Erfüllung darauf ankommen, ob die Mutter die Tochter mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbständigen Betrieb ihres Erwerbsgeschäft für Dienstleistungen im Werbegeschäft ermächtigt hat.
Wenn eine Ermächtigung vorlag, wäre eine Genehmigung des Familiengerichts für deren Rücknahme erforderlich. Werbeverträge, die genehmigt worden sind, müssten dann eventuell erfüllt werden.
Fazit: Das Recht ist wetterfest
Fazit: Kinder unterstehen auch als Influencer der elterlichen Sorge. Das Kindeswohl kann Reichtum aus dem Netz entgegenstehen und der Schutz von Kindern im Bürgerlichen Gesetzbuch ist an dieser Stelle wetterfest.
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