Allen Fans von schnellem und unkompliziertem Online-Shopping könnten harte Zeiten bevorstehen. Zum 5. November 2015 werden neue Richtlinien in Kraft treten, die eine detailliertere Überprüfung der Identität eines Kunden vorschreiben. Damit soll dem wachsenden Problem von Betrug bei Online-Käufen entgegengewirkt werden.
Bereits im Mai 2015 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin - ein Rundschreiben zu "Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen". Darin wird allen deutschen Zahlungsdienstleistern eine strengere Regelung in Sachen Online-Zahlungen vorgeschrieben.
Teil dieses Schreibens war eine Übergangsfrist von sechs Monaten, ehe die Anforderungen von den Anbietern umgesetzt werden müssen. "Diese Frist geht nun zu Ende. Deshalb kann ich den 5. November 2015 als Stichtag für die Neuerungen bestätigen", so Oliver Struck, stellvertretender Leiter der Pressestelle bei der BaFin.
Was ändert sich konkret?
Das Hauptaugenmerk der neuen Regelung liegt auf einer verstärkten Kundenauthentifizierung. Die BaFin spricht von einem "Verfahren, das auf der Verwendung zweier oder mehrerer der folgenden Elemente basiert, die als Wissen, Besitz und Inhärenz kategorisiert werden".
Wissen beschreibe etwas, das nur der Kunde weiß, z.B. einen Code oder eine persönliche Identifikationsnummer. Besitz könne eine Smartcard oder auch ein Mobiltelefon sein. Mit Inhärenz meint die BaFin eine biometrische Eigenschaft, wie etwa einen Fingerabdruck des Kunden.
Problem häufiger Betrugsfälle
Mindestens zwei der genannten Elemente müssen dem Anbieter in Zukunft immer vorliegen, um eine angemessene Überprüfung der Identität eines Käufers zu ermöglichen. Ein mögliches Szenario wäre also beispielsweise ein Passwort in Kombination mit einem Tan-Verfahren über das Handy. Auch eine persönliche ID zusammen mit einem Nachweis des Fingerabdrucks wäre denkbar.
Die Neuerungen seien zum Vorteil der Kunden, meint die BaFin, um die Datensicherheit sowie den Käufer selbst zu schützen. Als Ziele der Maßnahmen nennt die BaFin in ihrem Rundschreiben die Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr und eine Stärkung des Vertrauens von Verbrauchern in Internetzahlungsdienste.
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