Cookies sind nicht nur Kekse, sondern Computerprogramme, die Nutzer im Netz nachverfolgbar machen. Fast alle sind von den Bannern genervt, die vor "Cookiewerbung“ warnen und klicken sie gedankenlos beiseite. Wozu braucht man Cookies und wie lange müssen wir noch mit den Bannern leben?
Wer im Laden einkauft, der braucht keine Cookies. Man betritt ein Geschäft, begutachtet die Auslage, probiert etwas an oder aus, trägt es zur Kasse und zahlt es dort. So einfach wie in der körperlichen Welt ist es im Internet aber nicht. Wer einen Onlineshop mit einem Endgerät besucht, der muss markiert werden, damit er sich dort bewegen kann. Dazu dienen kleine Computerprogramme, die man Cookies nennt.
Viele Cookies sind notwendig
Sie greifen für den Anbieter eines Onlineshops auf das Gerät zu, mit dem man die Seite nutzt und geben zu erkennen, wohin ein Nutzer auf der Seite navigiert. Im Onlinebuchladen klickt man sich von Buch zu Buch, bis eines im Warenkorb landet, bevor man die Zahlungsangaben an der Kasse macht und die Versandadresse eingibt.
All das geht in der Praxis nicht ohne Cookies, die dem Anbieter zeigen, wohin man sich auf der Seite bewegen will. Solche Cookies sind notwendig, um den Onlineshop zu nutzen. Für diese Cookies braucht man keine Einwilligung.
Cookiebanner benötigt man für Werbe-Cookies
Cookies dienen aber auch dazu, Anbietern von Onlineshops Informationen über Besucher ihrer Websites zu geben, die sie zur Nutzung des Angebots nicht unbedingt benötigen. Werden sie für nicht notwendige Zwecke, wie Nutzererkennung zu Werbezwecken, verwendet, dann verlangt das Datenschutzrecht für diesen nicht notwendigen Zugriff auf ein Endgerät eine Einwilligung.
Dazu werden die ärgerlichen Banner auf den Bildschirm gespielt, mit deren Hilfe man in die Verarbeitung der Daten bei der Nutzung der Website einwilligt, um es dem Anbieter eines Onlineshops zu gestatten, sich Vorlieben eines Kunden zu merken, etwa um ihm bei seinem nächsten Besuch ähnliche Angebote zu zeigen.
Alternative zu Cookie-Bannern in Sicht?
Dass nutzerbezogene Onlinewerbung schlicht verboten wird, ist keine gute Lösung. Schließlich ist Werbung nach dem Willen der DS-GVO ein berechtigtes unternehmerisches Interesse und auch viele Nutzer wollen nicht auf personalisierte Angebote verzichten. Deshalb sieht ein neues Onlinedatenschutzgesetz (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) die Schaffung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung vor.
VZBV begrüßt Umsetzung der Empfehlung der Datenethikkommission
Insbesondere der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt diese Entwicklung als Umsetzung einer Empfehlung (Handlungsempfehlung 21) der Datenethikkommission. Es folgt dabei einer Empfehlung der Datenethikkommission aus dem Jahr 2019.
Mit der Hilfe dieser Dienste (PIMS) sollen Nutzer ihre Datenschutz-Einstellungen bei einem neutralen Dienst hinterlegen, der dann Abfragen zentral verwaltet. Das könnte ab Sommer 2022 realistisch werden, wenn das Wirtschaftsministerium in einer Verordnung den rechtlichen Rahmen schafft.
Für einen Ausweg aus der Bannerflut wird es höchste Zeit
Für diesen Schritt wird es höchste Zeit, denn der gegenwärtige Zustand ist sehr unbefriedigend. In der Praxis wird durch das schlichte Wegklicken der Cookie-Banner nämlich keine informierte Einverständniserklärung abgegeben, so wie das Gesetz es zum Schutz der Kunden verlangt.
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