Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist immer Vorsicht geboten. Denn: Verkäufer wissen die Unterlagen – vor allem beim Kilometerstand – zu manipulieren.

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Je weniger Kilometer ein Gebrauchtwagen gefahren ist, desto mehr gewinnt er an Wert. Das wissen auch zahlreiche Verkäufer, die den Kilometerzähler in den Unterlagen gern manipulieren, warnt der ADAC. Laut Polizei sei vor derartigen Manipulationen kaum einer sicher. Deshalb gilt beim Kauf eines Gebrauchtenwagen: Unterlagen gründlich checken.

Gebrauchtwagen: Schutz vor Tachobetrug

ADAC-Tests ergaben: Im Schnitt erschummeln sich Betrüger mit der Manipulation eine Wertsteigerung von 3.000 Euro. Doch wie können sich Käufer vor Tachobetrug schützen? Zum einen sollten sie möglichst viele Unterlagen studieren. Dazu gehören etwa Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte sowie - falls vorhanden - ein Inspektionsheft. Wurde eine Tankkarte verwendet, steht auch auf Tankbelegen der jeweilige Kilometerstand.

Ölwechsel immer kontrollieren

Auch Ölwechsel-Anhänger oder –Aufkleber können kontrolliert werden, denn ein Ölwechsel wird spätestens alle 30.000 Kilometer fällig. Kauft man beim Gebrauchtwarenhändler, lohnt es sich, Kontakt zum Vorbesitzer aufzunehmen und nach dem Kilometerstand beim Verkauf zu fragen. Dessen Name steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Weitere Vorbesitzer stehen zum Teil im Serviceheft.

Zustand des Wagens muss zum Kilometerstand passen

Neben dem Kilometerstand ist natürlich der Zustand des Wagens wichtig: Passt er zum angegebenen Kilometerstand? Dabei sollte bedacht werden, wie das Auto bisher genutzt wurde. So kann ein Pkw mit wenigen Kilometern auf vielen Kurzstrecken mehr verschlissen worden sein als ein auf Langstrecken schonend gefahrener Wagen.

Im Kaufvertrag sollte die tatsächliche Laufleistung schriftlich festgehalten werden. Angaben wie "Kilometerstand abgelesen" oder "laut Tacho" dagegen besser vermeiden. Gegebenenfalls kann man in einer Werkstatt oder beim ADAC auch einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen. (dpa/tmn/eee)

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