Das Pfingstwochenende brachte die ersten großen Unwetter des Jahres. In Nordrhein-Westfalen starben dabei fünf Menschen. Der Verkehr kam in vielen Regionen wegen umgestürzter Bäume zum Erliegen. Regen, Hagel und Wind richteten laut NRW-Innenminister Ralf Jäger einen Schaden im zweistelligen Millionenbereich an. Auch viele Autos wurden in Mitleidenschaft gezogen.
Zerbrochene Scheiben, eingedrückte Dächer, zerdellte Motorhauben – das Unwetter am Pfingstwochenende hat an vielen Autos Schäden hinterlassen. Und für die kommenden Tage rechnen die Meteorologen mit weiteren extremen Wetterlagen. Autos, die im Freien parken, sind besonders von umstürzenden Bäumen oder herumfliegenden Gegenständen bedroht. Wir sagen Ihnen, welche Versicherung im Falle des Falles für Schäden an Ihrem Fahrzeug aufkommt.
Wer zahlt bei Hagelschäden?
Bei einem Unwetter können Hagelkörner im Extremfall so groß sein wie Golfbälle und entsprechende Schäden an Autos anrichten. Bei Dellen im Blech, zerbrochenen Scheiben oder Kratzern im Lack kommt die Teilkaskoversicherung auf. Allerdings werden Sie mit dem Selbstkostenbeitrag zur Kasse gebeten. Der liegt bei den meisten Versicherungen bei 150 Euro.
Versicherung zahlt erst ab Windstärke 8
Ein Unwetter bringt in der Regel auch starken Wind mit sich - Äste oder sogar Dachziegel können umherfliegen. Wird Ihr Auto dabei beschädigt, zahlt ebenfalls die Teilkaskoversicherung. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Auto durch einen Windstoß verweht wurde. Allerdings hat die Versicherung eine Definition von Unwetter. So kommt Sie erst für Schäden am Auto auf, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h betragen hat (Windstärke 8).
Umstürzende Bäume
Auch wenn ein Baum aufgrund eines Unwetters auf Ihr Auto stürzt, kommt die Kaskoversicherung für den Schaden auf. Sollten Sie gegen einen Baum fahren, der unmittelbar vor Ihnen auf die Straße fällt, zahlt die Versicherung ebenfalls. Anders ist es aber, wenn Sie gegen einen Baum fahren, der bereits länger auf der Straße lag. In diesem Fall zahlt nur eine Vollkaskoversicherung.
Wer kommt für Wasserschäden auf?
Eine Teilkaskoversicherung springt auch bei Wasserschäden am Auto ein. Das gilt für plötzlich auftretende Überschwemmungen oder vollgelaufene Tiefgaragen. Fahren Sie aber über eine offensichtlich überschwemmte Straße, nehmen Sie billigend Schäden am Auto in Kauf. Dann kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Der ADAC nennt die Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen."
Keine Kaskoversicherung - und nun?
Wer keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, bleibt in der Regel auf den Kosten, die ein Unwetter verursacht hat, sitzen. Allerdings können im Einzelfall Gemeinden, Grundstücksbesitzer oder Straßenbetreiber haftbar gemacht werden. Jedoch nur, wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Beispiel: Weiß eine Gemeinde, dass ein Baum so stark beschädigt ist, dass er einem Sturm nicht standhalten würde, sie unternimmt aber nichts dagegen, hat sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.
Dokumentieren Sie die Schäden
Wer eine Kaskoversicherung hat, sollte die Unwetter-Schäden am Auto dokumentieren, also Fotos machen. Auch Zeitungsartikel über das Unwetter oder Aussagen von Nachbarn gelten als Nachweis. Tank- oder Hotelrechnungen können belegen, dass Sie sich zur Zeit des Unwetters tatsächlich in dem betroffenen Gebiet aufgehalten haben. Einen Gutachter sollten Sie nicht ohne vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung bestellen.
Die Versicherung fragt nach
Es kann in einigen Fällen auch zu unangenehmen Fragen der Versicherung kommen. Beispiel: Ist Ihr Auto als Garagenfahrzeug bei der Versicherung gemeldet und es stand während eines nächtlichen Unwetters draußen, wird der Versicherer den Grund dafür wissen wollen und könnte möglicherweise die Zahlung verweigern. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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