Viele Auffahrunfälle hätten vermieden werden können, hätte der Auffahrende ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann gehalten. Dass diese räumliche Distanz von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit ist, scheint in vielen Köpfen noch nicht angekommen. Lesen Sie hier, welche empfindlichen Strafen bei Unterschreitung des Mindestabstands drohen.

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Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet zwei verschiedene Formen des Sicherheitsabstands. Zum einen gibt es einen festgeschriebenen Mindestabstand zur Seite. Demnach müssen Sie zu einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad oder Motorrad) beim Vorbeifahren mindestens 1,50 Meter Abstand halten, zu mehrspurigen Fahrzeugen mindestens einen Meter. Überholen Sie einen wartenden Bus, beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand zwei Meter. Zum anderen ist natürlich der Abstand nach vorne ausschlaggebend für die Verkehrssicherheit.

Das schreibt die StVO vor

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt Folgendes in Bezug auf den Sicherheitsabstand vor: "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."

Wie groß der Sicherheitsabstand konkret sein muss, hängt von der Geschwindigkeit und den Verkehrsverhältnissen ab. Denn bei schlechten Witterungsverhältnissen wie Schnee und Eis kann auch der mittels Faustformel abgeschätzte Sicherheitsabstand mitunter nicht ausreichen, um rechtzeitig hinter dem plötzlich bremsenden Vordermann zum Stehen zu kommen. Bei widrigen Verkehrsverhältnissen sollten Sie den Abstand zum Vorausfahrenden daher immer vergrößern.

Faustregeln zum Bestimmen des Sicherheitsabstands

Bekannt ist vor allem die Faustregel "halber Tacho". Demnach sollten Sie Ihre aktuell gefahrene Geschwindigkeit halbieren und in Metern als Abstand wahren. Bei Tempo 100 auf der Landstraße wären dies 50 Meter beziehungsweise der Abstand von einem zum nächsten Leitpfosten.

Alternativ können Sie die Zeit in Sekunden zählen, die vergeht, bis Sie dieselbe Stelle passieren wie der Vorausfahrende. Im Ortsverkehr sollten Sie mindestens eine Sekunde zählen, außerorts mindestens zwei Sekunden. Der Sicherheitsabstand innerorts misst zudem ungefähr drei Pkw-Längen.

Das droht Ihnen bei Unterschreitung

Da es insbesondere auf der Autobahn gefährlich werden kann, den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten, und Drängler schon viele Unfälle verursacht haben, drohen hier empfindliche Strafen. Für zwei Geschwindigkeitsbereiche, einmal von 80 bis 130 km/h und einmal ab 130 km/h, legt der Bußgeldkatalog in jeweils fünf Stufen Strafen fest, die bei Unterschreitung drohen. Halten Sie bei Tempo 130 beispielsweise keine 65 Meter Abstand, drohen 100 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg. Beträgt Ihr Abstand weniger als 13 Meter, zahlen Sie 400 Euro, erhalten vier Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten, sofern sie erwischt werden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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