Der Bußgeldbescheid gehört sicherlich mit zur unangenehmsten Post, die sich so im Briefkasten findet. Doch er bedeutet nicht in jedem Fall auch eine Strafe: Oftmals können Sie Urteile anfechten oder Einspruch einlegen - die Erfolgschancen stehen dabei gar nicht schlecht.

Mehr zum Thema Mobilität

Wenn Ihnen das nächste Mal ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, dann verzagen Sie nicht gleich. Lesen Sie sich den Befund genau durch, statt direkt eine Überweisung ans Amt aufzusetzen. Vielleicht können Sie die Strafe doch noch abwenden und sich viel Ärger ersparen: Die "Autozeitung" zitiert zwei Verkehrsjuristen, die darin übereinstimmen, dass zwischen zehn und 15 Prozent der Bußgeldbescheide zu Unrecht ausgestellt werden.

Bußgeldbescheid: Die Fehlerquellen

Fehler in Bußgeldbescheiden können mehrere Gründe haben. Die Verkehrsrechtler weisen dabei auf falsche Geschwindigkeitsmessungen hin, vor allem, wenn die zuständigen Beamten mit Laserpistolen arbeiten. Diese seien sehr fehleranfällig, es könne zum Beispiel sein, das sich zwischen Messgerät und Auto ein störendes Objekt schleicht, das die Messergebnisse verzerrt. Auch das "Policescan Speed"-Verfahren misst laut "Autozeitung" nicht immer genau.

Fast schon ein Klassiker ist die Behauptung vieler Fahrer, sie seien auf dem Blitzer-Foto nicht eindeutig zu erkennen. Und tatsächlich: Kann die Bußgeldstelle über das Foto nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Beschuldigte tatsächlich am Steuer saß, muss er die Strafe nicht bezahlen.

Auf die dreimonatige Verjährung der Strafe sollten Sie übrigens nicht unbedingt zählen. Diese beginnt nämlich auf den verschiedenen Stufen, die das Verfahren während der Bearbeitung nimmt, wieder von vorn. In den meisten Fällen wissen Sie also nicht, wie weit die Verjährung Ihres Falls schon fortgeschritten ist.

Bei Bagatellen lohnt der Einspruch nicht

Natürlich kommt es bei einem etwaigen Einspruch gegen die im Bußgeldbescheid gefällten Urteile auf die Höhe des Strafmaßes an. Wegen eines Zwanzig-Euro-Knöllchens müssen Sie nicht direkt in die Anwaltskanzlei spazieren, insbesondere dann, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Verfügen Sie allerdings über eine Rechtsschutzpolice und zweifeln eine Strafe an, die über 40 Euro liegt, dann sollten Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen. Denn Strafen jenseits der 40 Euro, das rechnet der "Focus" vor, sind zumeist mit Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot verbunden.

Spätestens zwei Wochen nach Eingang des Bußgeldbescheids können Sie Einspruch einlegen. Daraufhin erhalten Sie einen Anhörungsbogen, den Sie jedoch nicht sofort ausfüllen müssen. Der "Focus" rät dazu, darin gar nicht erst auf die Tat zu sprechen zu kommen, sondern nur die Personaldaten einzutragen. Überschwängliche Erklärungen und Entschuldigungen seine für die Beamten bereits eine Art Geständnis.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.