Im Straßenverkehr gibt es immer wieder Regeln, die viele Autofahrer gar nicht kennen, falsch verstanden oder einfach wieder vergessen haben. Ob Binsenweisheit oder falsch gelernt - Rechtsirrtümer gibt es viele. Deshalb hat der ACE Auto Club Deutschland eine Auswahl der häufigsten Falschannahmen zusammengestellt.
Im Straßenverkehr schleichen sich immer wieder Rechtsirrtümer ein, von denen viele Autofahrer gar nicht wissen, dass diese überhaupt falsch sind. Was erlaubt und was verboten ist, hat der Gesetzgeber aber in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. Deshalb hat der ACE Auto Club Deutschland eine Auswahl an Stammtischweisheiten und gefährlichem Halbwissen getroffen und räumt mit den Mutmaßungen über bestimmte Regeln im Straßenverkehr auf.
Ein Parkrempler ist nicht schlimm
Ob beim Ausparken ein anderes Auto touchiert wird oder die Autotür beim Öffnen gegen das Nachbarauto knallt: Auch ein scheinbar unbedeutender, kleiner Schaden ist kein Kavaliersdelikt und muss regelt werden. Und das bedeutet: Es reicht nicht, einen Zettel mit den Personalien hinter die Windschutzscheibe des Geschädigten zu klemmen. Laut Gesetz ist ein Unfallfahrer in der Pflicht, in einem solchen Fall eine angemessene Zeit zu warten, bis der Geschädigte am Fahrzeug auftaucht. In der Praxis heißt das, dass mindestens 20 Minuten lang gewartet werden sollte. Ist der Geschädigte dann immer noch nicht aufgetaucht und der Schaden ist höher als 50 Euro, muss die Polizei verständigt werden. Anderenfalls machen Sie sich der Fahrerflucht strafbar.
Fußgänger können Zebrastreifen einfach überqueren
Natürlich haben Fußgänger an Zebrastreifen und Ampelübergängen den Vortritt und Autofahrer sollen sich aufmerksam dem Übergang nähern, das Tempo reduzieren und dem Fußgänger das Überqueren ermöglichen. Aber nicht bei jedem Unfall trifft den Autofahrer die volle Schuld: Wenn ein Fußgänger unaufmerksam und beispielsweise in sein Smartphone vertieft war, trägt er eine Mitschuld.
Beim Reißverschluss möglichst früh einordnen
Gerade auf Autobahnen ist es häufig zu sehen, dass sich Autofahrer bei einer Fahrspurverengung sehr frühzeitig in einer anderen Spur einordnen. So funktioniert das Reißverschlussprinzip allerdings nicht. Prinzipiell gilt: Nutzen Sie die volle Länge der Fahrspur aus und ordnen Sie sich erst möglichst spät ein. Nur wenn beide Fahrspuren voll ausgenutzt werden, kann der reibungslose Verkehrsfluss gewährleistet werden.
Auf Parkplätzen gilt rechts vor links
Auf öffentlichen Parkplätzen kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Das hängt vor allem damit zusammen, dass viele Autofahrer denken, dass hier prinzipiell die Regel "rechts vor links" gilt. Diese gilt aber nur an Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen geregelt ist. Ein öffentlicher Parkplatz ist dagegen keine Straße. Ist die Vorfahrt hier also nicht klar geregelt, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Halteverbot gilt nicht am Samstag
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten bei Tempolimits und Halteverboten, die das Zusatzschild "Nur Werktags" tragen. Viele Autofahrer vergessen dabei aber, dass der Samstag ebenfalls ein Werktag ist. Diese Einschränkungen sind also in der Regel lediglich an Sonntagen ausgenommen. Ein Samstags-Knöllchen hat demnach auch Bestand. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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