Wer viel in Städten unterwegs ist, muss wohl oder übel Parkscheine lösen. Doch nicht allen Autofahrern dürfte klar sein, was bei den Tickets erlaubt ist und was nicht. Wir räumen mit den größten Mythen rund um die kleinen Zettelchen auf.

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Ein weitverbreiteter Mythos dürfte die Annahme sein, dass Parkscheine nicht an Andere weitergereicht werden dürfen. Doch das stimmt nicht: Es spricht nichts dagegen, einem Autofahrer sein Parkticket zu überlassen, sofern der Parkplatz öffentlich ist, informiert der ADAC. Denn der Parkschein ist nicht an Personen oder Autos gebunden. Wer also früher als gedacht zu seinem Wagen zurückkehrt, kann das Parkticket verschenken – oder aber noch den einen oder anderen Cent einsparen.

Müssen Parkscheine immer hinter der Frontscheibe liegen?

Falsch ist ebenfalls die Annahme, dass die Parkscheine unbedingt hinter der Frontscheibe liegen müssen. In der Straßenverkehrsordnung (§ 13 Abs. 1) ist lediglich davon die Rede, dass das Ticket "am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss". Laut ADAC sei auch das Ablegen auf der Hutablage möglich. Dennoch ist es zu empfehlen, den Parkschein hinter der Windschutzscheibe oder zumindest der vorderen Seitenscheibe zu platzieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Ticket von den Ordnungshütern übersehen wird.

Defekter Automat: Parken ohne Parkscheibe ist nicht zulässig

Ein Irrtum ist es auch zu glauben, dass Sie ihre Parkzeit nicht ausweisen müssen, wenn der Parkscheinautomat defekt ist. Es stimmt zwar, dass dann das Abstellen Ihres Wagens kostenlos ist. Allerdings müssen Sie trotzdem eine Parkscheibe verwenden. Denken Sie daran: Sie müssen die Parkscheibe immer auf die kommende halbe Stunde vorstellen – und dürfen nicht etwa die Zeit um 12.07 Uhr auf 12 Uhr zurückstellen.

Ebenfalls falsch ist der Glaube, dass Autofahrer so lange parken können, wie sie auch Geld in den Automaten einwerfen. Auf vielen Parkplätzen gibt es eine Höchstparkdauer.

Kurzes Anhalten ist kostenlos

Übrigens: Kurz auf einem Parkplatz anzuhalten ist kein Problem, so müssen Sie nicht gleich ein Ticket lösen. Erlaubt ist dies, wenn Sie zum Beispiel jemanden abholen oder etwas ent- oder belanden möchten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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