Viele Autofahrer haben sich schon einmal gefragt, ob auch Radfahrer von Blitzern erfasst werden können. Schließlich sind Fahrradfahrer oft mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs. Aber gilt für sie auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Radler zu schnell ist? Wir klären auf!

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Grundsätzlich gelten für Fahrradfahrer keine allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie sie für Autos vorgeschrieben sind. Die Straßenverkehrsordnung schreibt diese allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für Kraftfahrzeuge vor. Dennoch gibt es Situationen, in denen auch Radfahrer an eine bestimmte Geschwindigkeit gebunden sind:

  • Schrittgeschwindigkeit in bestimmten Bereichen: In Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen kann auch für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben sein.
  • Geschwindigkeitsbegrenzung in 30er-Zonen: Radfahrer müssen sich an das Tempolimit von 30 km/h halten, wenn es durch das Verkehrszeichen 274, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt, oder eine "Tempo-30-Zone" vorgeschrieben ist.
  • Maximal 50 km/h innerorts: Die allgemeine innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt nur für Kraftfahrzeuge. Radfahrer haben hier kein generelles Tempolimit, müssen aber ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen.
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Radfahrer nicht rücksichtslos fahren. Eine zu hohe Geschwindigkeit kann als Gefährdung gewertet werden.

Können Blitzer Radfahrer erfassen?

Blitzer sind in erster Linie auf motorisierte Fahrzeuge ausgelegt. Moderne Radargeräte können zwar auch Fahrräder registrieren, jedoch fehlt an Fahrrädern das Nummernschild, wodurch eine eindeutige Identifikation oft nicht möglich ist.

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Fazit

Zwar können Radfahrer nicht direkt von stationären Blitzern erfasst werden, doch das bedeutet nicht, dass sie unbegrenzt schnell fahren dürfen. Vor allem bei Gefahrensituationen oder in speziellen Zonen sind auch Radfahrer an Tempolimits gebunden und müssen mit Strafen rechnen. Die wichtigste Regel bleibt jedoch: angepasste Geschwindigkeit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr!  © Bike-X