Wer ein E-Auto kauft, bekommt in Zukunft höhere Fördergelder. Welche Autos für den Umweltbonus in Frage kommen und was man beim Antrag beachten sollte, erfahren Sie hier.
Im Februar 2020 stimmte die EU-Kommission einer höheren Förderung beim Kauf eines E-Autos zu. Wer die Summe geltend machen möchte, muss einige Dinge beachten. Denn für Gebrauchtwagen gelten gesonderte Regelungen.
Wie wird die Prämie für E-Autos finanziert?
Der Umweltbonus wird zur einen Hälfte durch die Automobilhersteller getragen. Die andere Hälfte finanziert der Bund - dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig.
Die Hersteller ziehen ihre Hälfte der Prämie bereits direkt im Kauf- oder Leasingvertrag ab. Für den Bundesanteil müssen die Käufer einen Antrag stellen.
Diese E-Autos werden gefördert
Nicht jedes Auto wird mit dem Umweltbonus bedacht. Das Wunschmodell muss sich auf der Bafa-Liste der förderungsfähigen Autos befinden. Der Bundesanteil bezieht sich nur auf Autos, die laut Netto-Listenpreis maximal 65.000 Euro kosten.
Autos mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle werden nach Angaben der Bundesregierung bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro mit 6.000 Euro gefördert - bisher lag die Prämie bei 4.000 Euro. Bis 65.000 Euro sind es stolze 5.000 Euro.
Auch der Zuschlag für mit Stecker aufladbare Hybrid-Modelle steigt: In der Preisklasse bis maximal 40.000 Euro sind 4.500 Euro vorgesehen, bislang waren es 3.000 Euro. Die Preisklasse über 40.000 Euro soll mit insgesamt 3.750 Euro gefördert werden.
Damit ein Plug-in-Hybrid auf die Liste der förderfähigen Autos kommt, darf er im Normtest nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder muss eine elektrische Reichweite von 40 Kilometern haben, erklärt der ADAC.
Sind Elektro-Autos tatsächlich umweltfreundlich?
Sonderregelungen bei Gebrauchtwagen
Bei Gebrauchtwagen gelten besondere Kriterien: Die Förderung gilt nur für Autos mit Erstzulassung ab 5. November 2019 und sie dürfen zuvor noch nicht gefördert worden sein. Auch sind die Fördersummen geringer: Der Bundesanteil beträgt bei reinen E-Autos 2.500 Euro und bei Plug-in-Hybriden 1.875 Euro.
Zudem darf der Gebrauchtwagen zuvor nur maximal 12 Monate lang das erste Mal zugelassen gewesen und höchstens 15.000 Kilometer gefahren sein. Das muss eine Prüforganisation oder ein amtlicher Sachverständiger nachweisen.
Unterlagen für den Antrag
Den Antrag müssen Käufer an das Bafa richten. Das geht elektronisch auf der Hompage. Im Online-Portal befindet sich ein Antragsformular, welches ausgefüllt werden muss. Wichtig: Das Fahrzeug muss bereits gekauft und zugelassen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann.
Zudem müssen Antragsteller Dokumente wie die Rechnung, beziehungsweise beim Leasing den Vertrag in Verbindung mit der verbindlichen Bestellung und die Kalkulation der Leasingrate hochladen. Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine sein.
Des Weiteren sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, auch "Fahrzeugbrief" genannt, und die für Gebrauchtwagen erforderlichen Nachweise nötig. Abschließend muss noch eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben ausgedruckt, unterschrieben und hochgeladen werden. Ist alles erledigt, erfolgt eine Bestätigung per E-Mail. Wird der Antrag positiv geprüft, folgt der Zuwendungsbescheid. Der Anteil des Bundes wird auf das Konto des Käufers überwiesen.
Fristen müssen eingehalten werden
Die neuen Fördersätze sind laut Bafa für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 5. November 2019 zugelassen worden sind. Spätestens ein Jahr nach Zulassung muss der Antrag gestellt worden sein. Für alle Autos, die seit dem 18. Mai 2016 bis 4. November 2019 zugelassenen wurden, sind die alten Fördersätze maßgeblich. Die Antragstellung muss spätestens sechs Monate nach dem 19. Februar 2020 erfolgt sein.
Bereits gestellte Anträge prüft das Bafa allerdings automatisch im Sinne der Kunden auf die Höhe des vom Hersteller gewährten Rabatts. "Sollte aus den bisher eingereichten Unterlagen bereits ein Herstellerrabatt hervorgehen, welcher den neuen, erhöhten Fördersätzen entspricht, braucht der Antragsteller nichts weiter zu tun." Er bekomme dann automatisch den höheren Bundeszuschuss, so das Bafa. (amw/dpa)
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