In den Sommermonaten gilt in Deutschland ein Lkw-Fahrverbot auf Autobahnen an den Wochenenden. Doch es gibt Ausnahmen – auch bei den Autobahnstrecken.
Die Fernreiseverordnung schreibt auf deutschen Autobahnen und einigen Bundesstraßen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August ein Fahrverbot für bestimmte Lkw vor. Da der 1. Juli auf einen Montag fällt, gilt diese Verordnung ab dem 6.7.2024. Entsprechend dürfen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Solo-Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, Lkw mit Anhängern sowie Sattelzüge nicht bewegt werden.
Doch es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge:
- Allein fahrende Sattelzugmaschinen
- Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
- selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
Und es gibt Ausnahmen für bestimmte Verkehrsarten, wie:
- Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger.
- für den kombinierten Verkehr Hafen/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr).
- für die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, leicht verderblichem Obst und Gemüse.
- für die Beförderung von tierischen Nebenprodukten
- für den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles
- für den Transport von lebenden Bienen
- für Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten unter den Nummern 4-6 stehen
Auch sind nicht alle Autobahnen in der Ferienzeit für Lkw generell gesperrt. Auf welchen Autobahnen Lkw nicht fahren dürfen, zeigt die folgende Tabelle.
Neben dem Ferienfahrverbot an den Wochenenden zwischen Juli und August gibt es in Deutschland noch das Sonn- und Feiertagsverbot, das der §30 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt. Demnach dürfen an den folgenden Feiertagen keine Lkw auf Autobahnen fahren:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
Weitere Detail-Ausnahmen gibt es für das Land Brandenburg sowie Nordrhein-Westfalen. Lkw-Fahrern bietet die Autobahn-App digitale Ausweichstrecken an. Die App gibt es kostenlos im Google Play Store und im Apple App-Store. © auto motor und sport
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