Kfz-Versicherung kündigen! Jetzt! Frist nicht verpassen! Wenn der Sommer vorbei ist, schalten die Versicherer wieder jede Menge Werbespots und fordern zum Wechsel auf. Vergleichsportale mahnen, bloß nicht zu viel für den Versicherungsschutz zu bezahlen. Doch was hat es mit dem 30.11 – dem Stichtag der Kündigung – auf sich? Und was passiert, wenn man erst danach kündigt?
Bald ist es wieder so weit: Die Werbung der Internet-Vergleichsportale und Kfz-Versicherer überschwemmt Radio, Internet und TV. Der 30. November ist das Datum, das als Deadline für den Versicherungswechsel immer wieder genannt wird. Doch was hat es damit auf sich? Hier lesen Sie, warum dieses so wichtig ist und was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten.
Eingangsdatum ist entscheidend
Da die Versicherungsverträge in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat haben und das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, ergibt sich der letzte Tag im November als Stichtag. Aber Achtung: Es gilt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel. Schicken Sie deshalb Ihre Kündigung rechtzeitig los, denn es bedarf eines schriftlichen, förmlichen Schreibens, damit diese auch wirksam ist. Tipp: Senden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, dann erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Schreiben pünktlich eingetroffen ist und empfangen wurde.
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung aus Gründen der Unzufriedenheit wechseln oder weil Sie andere Konditionen benötigen, sollten Sie sich also nicht unbedingt in der letzten Novemberwoche mit den Kfz-Versicherungsverträgen befassen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die vielen Anbieter vergleichen zu können.
Frist verpasst – was nun?
Sollten Sie die Frist verpasst haben, verlängert sich der Vertrag Ihrer Kfz-Versicherung ohne Ihr Zutun um ein Jahr. Doch es ist noch nicht alles zu spät, wenn Sie dennoch wechseln möchten. Unter bestimmten Umständen lässt sich der Vertrag auch nach dem ersten Dezember beenden. Denn wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, haben Sie nach der Benachrichtigung über diese Preisanpassung einen Monat Zeit zu kündigen. Auch wenn die Versicherer diese Information (absichtlich) nach der regulären Frist versenden, haben Sie Anspruch auf dieses Sonderkündigungsrecht und müssen den Stichtag nicht beachten.
Jederzeit kündigen können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerdem, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden, denn mit dem Abmelden des alten Fahrzeuges endet auch dessen Versicherungsvertrag. Sie haben darüber hinaus nach der Frist das Recht zu kündigen, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund vermehrter Schadensmeldungen in Ihrem Zulassungsbereich in eine neue Regionalklasse gestuft wird. Das Gleiche gilt für eine verdeckte Beitragserhöhung: Sollte Ihr Pkw aufgrund unfallfreien Fahrens in eine niedrigere Schadensklasse gestuft werden, kann sich darin trotzdem eine verdeckte Preiserhöhung verstecken (in Form einer geänderten Regional- oder Typklasse). In diesem Fall können Sie außerordentlich kündigen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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