Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) fordert eine gesetzliche Änderung, die Autohersteller zur Herausgabe von Zweitschlüsseln oder Zugangscodes verpflichten soll.

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Die Sicherheitstechnologien moderner Fahrzeuge stellen nicht nur Kriminelle vor Herausforderungen, sondern auch Strafverfolgungsbehörden. Ermittler berichten zunehmend von Schwierigkeiten, unbemerkt Zugang zu Fahrzeugen von Verdächtigen zu erlangen, um etwa Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.

Ermittlungsarbeit versus moderne Sicherheitssysteme

Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg hat nach einem Bericht der Bildzeitung eine Initiative im Rahmen der 95. Justizministerkonferenz in Berlin gestartet, um Ermittlungsbehörden die verdeckte Überwachung in Fahrzeugen zu erleichtern. Ziel ist es, Autohersteller gesetzlich zu verpflichten, Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung Zugang zum Fahrzeug von Verdächtigen zu ermöglichen.

Gentges: "Strafverfolgung darf nicht an Technik scheitern"

Wie das Fachmagazin Legal Tribune Online (LTO) weiter berichtet, möchte Gentges das Thema bei der kommenden Justizministerkonferenz (JuMiKo) am Donnerstag (28.11.2024) auf die Tagesordnung setzen. Ziel ist es, ihre Amtskollegen davon zu überzeugen, dass die Strafprozessordnung angepasst werden muss, um eine Mitwirkungspflicht der Autohersteller zu schaffen. In einem Beschlussvorschlag, den Gentges bereits am 5. September an die JuMiKo-Vorsitzende, Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), gesendet hat, heißt es: "Die aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention stellen für das zwingend erforderliche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermittlungsbehörden vermehrt eine unüberwindbare Hürde dar. Dabei ist etwa ein Drittel aller Fahrzeuge, Tendenz steigend, mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet. Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar", so heißt es in dem Bericht der LTO.

Keine rechtliche Grundlage für Kooperation

Baden-Württembergs Initiative zeigt auf, dass es bislang keine gesetzliche Grundlage gibt, die Autohersteller zur Unterstützung verpflichtet. Bestehende Regelungen, wie die Mitwirkungspflicht von Telekommunikationsanbietern bei der Überwachung von Telefonaten (§ 100a StPO), lassen sich nicht auf den Bereich der Fahrzeugüberwachung übertragen. Auch andere Vorschriften, etwa zur Herausgabe von beweiserheblichen Gegenständen (§ 95 StPO), greifen nicht, da der Zugang zum Fahrzeug in diesen Fällen nicht der Beweissicherung, sondern der Vorbereitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen dient.

Gentges betonte in einem Statement gegenüber LTO: "Die Entwicklung der Technik schreitet in allen Bereichen voran. Diebstahlprävention ist wichtig, darf aber kein Hemmnis bei der Strafverfolgung werden." Sie plädiert für eine "rechtssichere Ermächtigungsgrundlage", um Ermittlungsbehörden die Bekämpfung schwerer Straftaten und organisierter Kriminalität zu ermöglichen.

Entscheidung auf der Justizminister-Konferenz

Sollte die Initiative Baden-Württembergs am Donnerstag eine Mehrheit finden, wäre das Bundesjustizministerium gefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. In der Beschlussvorlage mahnt Gentges: "Strafverfolgung muss trotz geänderter technischer Rahmenbedingungen effektiv betrieben werden können."

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Das Thema sorgt jedoch auch für Diskussionen über den Einfluss staatlicher Eingriffe in private Sicherheitsstandards und Datenschutz. Es bleibt abzuwarten, wie die Justizministerkonferenz entscheidet und welche Schritte auf Bundesebene folgen werden.



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