Knöllchen für das Halten in zweiter Reihe? Abgeschleppt trotz offiziellem Parkplatz? Der ADAC gibt einige Tipps fürs richtige Parken, damit Sie in Zukunft Bußgelder vermeiden können.
Wer sich Bußgelder und Kosten für das Abschleppen seines Autos sparen will, sollte die offiziellen Regeln zum Parken kennen. Da die Situationen nicht immer ganz eindeutig sind, hat der ADAC dazu einige Tipps zusammengestellt, an denen Sie sich orientieren können, um Ihren Geldbeutel zu schonen.
Halten in zweiter Reihe unzulässig
Auch wenn es viele tun: Das Parken in der zweiten Reihe ist unzulässig und nur Taxen gestattet, die Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen wollen. Das Parken auf schmalen Straßen gegenüber Grundstückseinfahrten ist ebenfalls verboten. Was der Gesetzgeber als schmale Straße deklariert, hängt dabei von der Behinderung ab, die das parkende Fahrzeug verursacht. 3,50 Meter werden als schmal angesehen.
Wer sein Fahrzeug auf Geh- oder Radwegen abstellt, ist nur dann vor einem Knöllchen sicher, wenn das Parken ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild oder eine Markierung gekennzeichnet ist.
Wenn Sie Ihr Auto oder Motorrad unzulässig auf einem Behindertenparkplatz parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Außerdem kann der Abschleppdienst drohen.
Parken nur am rechten Fahrbahnrand
Das Abstellen des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Eine Ausnahme bildet die Einbahnstraße. Am linken Rand zu parken ist auch dann erlaubt, sollten rechts Straßenbahnschienen verlaufen. Für Parkscheiben gilt: Sie müssen gut lesbar angebracht werden, sind zur vollen oder zur halben Stunde einzustellen und auch an Motorrädern anzubringen (obwohl dies in der Praxis oft eine Herausforderung darstellt).
Sollten Sie Dauerparker sein, können Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihr Auto oder Motorrad mehrere Wochen sicher steht. Sollte eine Baustelle mit Parkverbotsschildern eingerichtet werden, müssen im Verbotsbereich parkende Fahrzeuge binnen 72 Stunden entfernt werden, andernfalls können sie abgeschleppt werden.
Parkplätze: Rücksichtnahme angebracht
Auf den Fahrspuren größerer Parkplätze gilt nicht der Grundsatz rechts vor links. Auch die Richtungspfeile auf dem Boden dienen lediglich der Orientierung. Um Unfälle zu vermeiden, ist die gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung angebracht. Sollte der Parkscheinautomat defekt sein, darf höchstens bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall müssen Sie eine Parkscheibe verwenden.
Wenn Sie als Mann auf einem ausgewiesenen Frauenparkplatz parken, droht Ihnen allerdings kein Verwarnungsgeld. Rechtlich handelt es sich dabei nämlich lediglich um ein Angebot des Parkplatzbetreibers. Allerdings können Sie abgeschleppt werden, sofern dies in der Parkordnung angegeben ist. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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