Die Reisewelle zu Ostern rollt auf uns zu und damit auch der nächste Stau. Von der Rettungsgasse bis zum Überholen auf dem Standstreifen gibt es für Autofahrer aber einiges zu beachten, um sich und andere nicht zu gefährden oder ein Bußgeld zu riskieren.
Vor und um Ostern wird es wieder voll auf den Straßen und besonders auf den Autobahnen. Infolge müssen sich Autofahrer wieder auf kilometerlange Staus und längere Wartezeiten einstellen. Genau darin liegt aber nicht jedermanns Stärke. Der ADAC warnt deshalb davor, dass ein Stau nicht automatisch geltende Verkehrsregeln aufhebt. Ganz im Gegenteil: Es müssen bestimmte Regeln befolgt werden, sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Bilden einer Rettungsgasse
Häufig ist ein Unfall die Ursache für einen längeren Stau. Genau dann ist es wichtig, dass Rettungsfahrzeuge schnell zum Einsatzort kommen und Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Auf dreispurigen Autobahnen muss die Mittellinie zwischen der ganz linken und der mittleren Spur freigemacht werden. Ist die Straße zweispurig, wird in der Mitte Platz gelassen. Wichtig: Diese Regel ist verpflichtend. Wer dem nicht nachkommt, kann mit 20 Euro Bußgeld bestraft werden. Um ohne Behinderungen an den Straßenrand fahren zu können, sollten Autofahrer deshalb auch im Stau immer ausreichend Platz zum Vordermann lassen.
Telefonieren im Stau
Auch während eines Staus ist es verboten mit dem Handy hinterm Steuer zu telefonieren, es sei denn, der Motor ist abgeschaltet. Ansonsten muss die Freisprechanlage ihren Dienst erfüllen. Bei Zuwiderhandlung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.
Mal eben austreten
Grundsätzlich ist das Betreten der Fahrbahn auch im Stau verboten. Ein "dringendes Bedürfnis" stellt keine Ausnahme oder einen Notfall da. Es muss bis zum nächsten Park- oder Rastplatz gewartet werden. Wer trotzdem "austritt", dem droht ein Bußgeld von 10 Euro. Aussteigen ist laut der StVO nur zur Unfallsicherung erlaubt. Bei einer Vollsperrung und einer langen Standzeit wird es dagegen häufig von der Polizei toleriert, wenn man sich "kurz die Beine vertritt". Allerdings dürfen dabei keine Rettungskräfte behindert werden.
Parken und Fahren auf dem Standstreifen
Das Halten oder Parken auf dem Standstreifen ist auf der Autobahn generell verboten. Es droht ein Bußgeld zwischen 30 und 70 Euro. Noch empfindlicher wird die Strafe allerdings für diejenigen, die vor einer Ausfahrt oder einem Parkplatz denken, sie könnten den Standstreifen bereits vorzeitig befahren. Dann werden ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg riskiert.
Vorsicht beim Rechtsüberholen
Wer sich auf der rechten Spur befindet, darf den Verkehr links nur dann überholen, wenn dieser steht oder mit maximal 60 km/h unterwegs ist. Herrscht links Stillstand, darf höchstens mit Tempo 20 überholt werden. Rollt der Verkehr auf der linken Spur, darf die Differenzgeschwindigkeit rechts maximal 20 km/h betragen. Wer sich an diese Regeln nicht hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen.
Reißverschlussverfahren und Rückwärtsfahren
Befindet sich der Stau in einer Baustelle und ein Fahrstreifen entfällt, gilt das Reißverschlussverfahren. Wer andere Verkehrsteilnehmer daran hindert, dem drohen 20 Euro Bußgeld.
Rückwärtsfahren oder auf eigene Faust zu wenden, ist dagegen streng verboten, außer die Polizei fordert die Autofahrer offiziell dazu auf. Wer sich dem trotzdem wiedersetzt, muss mit einem Bußgeld, Punkten und sogar einem Fahrverbot rechnen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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