Die Insolvenz des Reiseanbieters FTI betrifft auch Partnerfirmen, die Fahrzeuge vermieten. Was haben Kunden der Tochterunternehmen, die keinen Urlaub, sondern ein Auto gebucht haben, jetzt zu beachten?

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Für viele Reisende bleiben Fragen offen. Pauschalurlaube fallen unter den gesetzlichen Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Doch FTI verkauft nicht nur Reisen, sondern vermietet auch Autos und Wohnmobile. Das läuft über die Tochterfirmen DriveFTI und Cars and Camper, die ebenfalls von der Pleite betroffen sind. Was haben Kunden im Fall einer Mietfahrzeug-Buchung zu beachten?

Das Unternehmen äußert sich hierzu nicht eindeutig. Fest steht – alle Einzelleistungen, wie nur eine Hotelbuchung oder die eines Mietfahrzeugs, sind nicht vom DRSF abgesichert. Laut der Internetseite von FTI prüft der Reiseveranstalter im Moment, ob Kunden die gebuchten Leistungen trotz der Insolvenz beanspruchen können oder nicht. Im schlimmsten Fall gibt es dann keine Rückerstattung des Buchungspreises. FTI möchte sich dazu aber direkt bei den betroffenen Personen melden. Urlauber können sich unter der folgenden Hotline +49 (0) 89/710 45 14 98 beraten lassen. Der Veranstalter beantwortet auf seiner Website wichtige Fragen. Allerdings kann diese Seite zeitweise überlastet sein.

Was passiert, wenn die Reise schon begonnen hat?

Wenn Sie bei FTI eine Pauschalreise gebucht haben und bereits auf dem Weg in den Urlaub sind, greift der gesetzlich festgelegte Absicherungssschutz durch den DRSF. Kunden finden den Sicherungsschein normalerweise in der Buchungsbestätigung. FTI möchte sich darum bemühen, dass die Urlauber ihre Reise wie geplant zu Ende bringen können. Wo das nicht möglich ist, organisiert der Veranstalter die Rückreise zum ursprünglichen Abflugort. In diesem Fall kontaktiert FTI die jeweiligen Reisenden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des DRSF.

Was tun, wenn die FTI-Reise am 5. Juni 2024 losgehen soll?

Auch hier versucht FTI die Reise zu ermöglichen. Kann dies nicht gelingen, greift wieder der Absicherungsschutz und der DRSF würde den Betrag für die Reise erstatten. Bei reinen Hotelübernachtungen sieht die Situation ähnlich aus, wie bei Mietfahrzeugen. Einzelleistungen außerhalb einer Pauschalreise zählen nicht zum gesetzlichen Versicherungsschutz dazu und sind daher nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft aktuell, ob Kunden die gebuchten Leistungen in Anspruch nehmen können und möchte sich bei den jeweiligen Personen melden.

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Den Mitarbeitern droht die Kündigung

Den 11.000 Mitarbeitern von FTI droht die Kündigung. Der Staat zahlt zwar für drei Monate Insolvenzgeld, doch da die meisten Angestellten im Ausland arbeiten, wird sie dieses Geld nicht erreichen. Der Unternehmensberater wird wohl wertige Firmengegenstände verkaufen, um so an Einnahmen zu kommen. Voraussichtlich geht diese Aufgabe an den Münchner Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach. Eine Bestätigung der Kanzlei gab es aber noch nicht.

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