In kaum einer anderen Nacht ist Ihr Auto so in Gefahr wie an Silvester. Zwar entstehen Feuerwerksschäden am Auto nicht so leicht, wie manch einer denken mag. Ist der Schaden aber da, ist der Ärger häufig groß. Viele Autofahrer fragen sich deshalb: Wer kommt für eventuelle Reparaturkosten auf?

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Zu allererst der wichtige Hinweis: Natürlich ist Ihr Auto in der Silvesternacht am sichersten, wenn Sie es nicht im Freien parken. Stellen Sie insbesondere Cabrios oder Oldtimer in einer Garage oder einem Parkhaus ab. Zwar sind die meisten modernen Autos und ihr Lack widerstandsfähiger, als man denken mag und selbst Stoffverdecken droht laut ADAC normalerweise keine Gefahr. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Feuerwerkskörper ordnungsgemäß abgefeuert werden. Und das ist oftmals eben nicht der Fall.

Solche Feuerwerksschäden können auftreten

Wird eine Rakete oder ein Böller direkt neben dem Auto gezündet oder sogar direkt auf das parkende Fahrzeug abgefeuert, können Schmauchspuren auf dem Lack entstehen. Diese lassen sich an einer schwarz-braunen Verfärbung an der entsprechenden Stelle erkennen. Mitunter können diese mittels Lackpolitur entfernt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit von sonstigen leichten Brandschäden, im schlimmsten Fall sogar von berstenden Autoscheiben. Sehr unwahrscheinlich ist es hingegen, dass ein Auto durch Feuerwerkskörper in Brand gerät und vollkommen ausbrennt. Auch eine Explosion des Tanks ist mit Raketen und Böllern eigentlich nicht auszulösen.

Der Verursacher haftet für Schäden am Auto

Kommt es zu Feuerwerksschäden am Auto, gilt: Der Verursacher haftet und muss für die Reparaturkosten aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung des Täters springt jedoch nur in Ausnahmefällen ein, zum Beispiel, wenn Jugendliche einen Schaden verursachen. Bei Vandalismus oder mutwilligem Beschuss von Autos bleibt der Verursacher auf den Kosten sitzen.

Welche Versicherung springt ein, wenn der Täter nicht ermittelbar ist?

Doch nur in den seltensten Fällen dürfte sich der Verursacher stellen und dem Autobesitzer die Reparaturkosten erstatten wollen. Ist es unklar, wer für die Feuerwerksschäden am Auto verantwortlich ist, sind Sie nur mit einer Vollkaskoversicherung gegen jegliche Art von Schaden, beispielsweise auch gegen Vandalismus, umfassend abgesichert. Beachten Sie allerdings, dass Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung aufbringen müssen. Mit einer Teilkaskoversicherung sind Sie nur gegen Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben abgesichert, informiert der ADAC.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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