E-Scooter bestimmen mittlerweile in vielen Großstädten die Straßen. Doch noch tun sich viele mit der Benutzung schwer. Wie zeigt man etwa an, wenn man abbiegen will? Wir haben die wichtigen Fragen und Antworten.

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Geräuschlos, emissionsfrei, allzeit bereit: Die E-Scooter sollten den Straßenverkehr revolutionieren, so Verkehrsminister Scheuer noch euphorisch zu Anfang des Sommers.

Doch alleine in München registrierte die Polizei bis Anfang September über 40 E-Scooter-Unfälle. Ungeübte Fahrer verlieren mit den kleinrädrigen Fahrzeugen schnell das Gleichgewicht. Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, bieten die ersten Anbieter wie "Circ" und "Lime" kostenlose Sicherheitsfahrtrainings an.

Die Teilnehmer müssen sich im Vorfeld online anmelden, die Kurse sind heiß begehrt. Zum Start werden bei "Lime" Helme ausgeteilt. Bevor es auf die Flitzer geht, gibt es erst einmal eine theoretische Einführung in die richtige Verhaltensweise als E-Scooter-Fahrer.

1. Wer darf mit den E-Scootern fahren?

Für einen E-Scooter brauchen Verkehrsteilnehmer keinen Führerschein. Laut Gesetz darf man einen elektrischen Tretroller bereits ab 14 Jahren fahren. Die öffentlich zugänglichen Leihgeräte darf man allerdings erst ab 18 Jahren fahren.

Mit der Ausleihe wird ein Vertrag mit dem Dienstleister eingegangen, was wiederum erst bei Volljährigkeit möglich ist.

Die Scooter dürfen zudem nur einzeln bestiegen werden, zu zweit zu fahren, ist streng verboten. Eine Helmpflicht besteht wie beim Fahrrad nicht.

2. Wo darf man mit den E-Scootern fahren?

Mit den flotten Flitzern darf man nur auf dem Fahrradweg fahren. Gibt es keinen, darf man auch die Straße benutzen. Der Bürgersteig ist absolut tabu. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

3. Wie und wo stellt man den E-Scooter richtig ab?

Die Scooter sollten weder an abgesenkten Bordsteinen, Hauseingängen, Haltestellen noch mitten auf dem Geh- oder Radweg stehen.

Wer seinen Scooter ordentlich am Rand von Gehsteigen oder freien Plätzen abstellt, ist auf der sicheren Seite.

4. Wie zeigt man an, dass man abbiegen will?

Will man beim Abbiegen ein Handzeichen wie beim Fahrradfahren machen, merkt man schnell, dass man gerade auf unebenem Untergrund nur schwer die Kontrolle über den Scooter behalten kann. Die Alternative: Den Fuß benutzen oder mit dem Kopf nicken.

Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, in den Sicherheitsfahrtrainings wird jedoch geraten, sich auf jeden Fall bemerkbar zu machen, ob nun mit der Hand, dem Fuß oder dem Kopf. Sonst kann es zu gefährlichen Unfällen kommen.

Rund vier Monate nach Einführung der Flitzer in Deutschland fordert daher der TÜV-Verband eine Ausstattungspflicht der E-Scooter mit Blinkern.

Wann und ob diese eingeführt wird, bleibt abzuwarten.

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Teaserbild: © 1&1 Mail & Media/Tamara Haitz