Begleitetes Fahren oder Führerschein ab 17 - so heißt eine Sonderregelung in Deutschland, die es jungen Menschen erlaubt, bereits mit 16 1/2 Jahren eine Führerscheinausbildung zu beginnen. Unter welchen Voraussetzungen Fahranfänger dann bereits mit 17 hinters Steuer dürfen und was Sie sonst zum Thema wissen sollten, lesen Sie hier.
Heute müssen junge Menschen nicht mehr bis zur Volljährigkeit warten, bis sie ihren Führerschein erwerben dürfen. Seit Anfang 2008 können sie in allen deutschen Bundesländern den Führerschein mit 17 machen. Schon in den ersten Jahren wurde das Konzept, das darauf abzielt, die Unfallquoten von Fahranfängern zu senken, gut angenommen. Viele junge Menschen nehmen die Bedingungen für begleitetes Fahren in Kauf, um bereits frühzeitig mobil zu sein und praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln.
Begleitetes Fahren - Die Bedingungen
Den Führerschein mit 17 beantragen und die Fahrausbildung absolvieren kann, wer mindestens 16 1/2 Jahre alt ist. Die theoretische Führerscheinprüfung dürfen die Teilnehmer dann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren. Bei bestandener Prüfung erhalten die Fahranfänger noch keinen Kartenführerschein, sondern lediglich eine Prüfungsbescheinigung. Darauf können eine oder mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Denn das Beisein einer Begleitperson ist Bedingung für begleitetes Fahren. Der reguläre Führerschein kann dann zum 18. Geburtstag beantragt werden.
Voraussetzungen für die Begleitpersonen
Begleitetes Fahren ist in Deutschland nur dann zulässig, wenn eine zulässige Begleitperson als Beifahrer mit an Bord ist. Als Begleitpersonen können sich nur Menschen auf der Prüfungsbescheinigung eintragen lassen, die mindestens 30 Jahre alt und seit wenigstens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind. Diese dürfen zudem maximal drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei vorweisen und dürfen für das begleitete Fahren nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Die Aufgaben der Begleitperson
Die Begleitpersonen - dies müssen übrigens nicht die Eltern sein, wie häufig angenommen - sollen den Fahranfänger während der Fahrt beraten und unterstützen. Sie sollen den Fahrer allerdings als verantwortlichen Fahrzeugführer betrachten und nicht aktiv in das Geschehen eingreifen. Sie übernehmen nämlich nicht die Rolle des Fahrlehrers, der in kritischen Situationen auch mal ins Lenkrad greift. Für die Fahranfänger dienen sie lediglich als Sicherheit und beruhigende Stütze.
Folgen von Verstößen gegen die Auflagen
Halten sich Teilnehmer des begleiteten Fahrens nicht an die Bedingungen, ist beispielsweise also keine eingetragene Begleitperson mit an Bord, erlischt die Fahrerlaubnis. Zudem wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro erhoben und es erfolgt ein Eintrag im Verkehrszentralregister. Wer den Führerschein dann wiedererlangen möchte, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.