Darf ich hier nun parken, oder riskiere ich ein Knöllchen: Halteverbotsschilder sind vielen noch ein Begriff. Komplizierter wird es, wenn noch weiße Pfeile auf dem Schild zu finden sind. Wir erklären, was es damit auf sich hat.
Die Suche nach einer freien Parklücke ist gerade in überfüllten Innenstädten nicht immer einfach. Manch ein Autofahrer kommt im Schilderwald immer wieder ins Grübeln, wo und ob das Parken erlaubt ist.
Ein bekanntes Schild ist das Schild "Absolutes Halteverbot". Steht es ohne weiteren Zusatz am Straßenrand, ist noch alles klar: Auf der Straßenseite wo es angebracht ist, ist das Halten vom Standort des Schildes bis zur nächsten Straßenkreuzung oder Einmündung verboten. Doch wie verhält es sich, wenn das Verbotszeichen zusätzlich einen kleinen weißen Pfeil auf dem blauen Grund aufweist?
Der Pfeil markiert die Halteverbotszone
Achmed Leser erinnert an das oft in Vergessenheit geratene Fahrschulwissen: "Der kleine weiße Pfeil weist auf Anfang und Ende einer Halteverbotsstrecke hin", so der Experte vom Tüv Thüringen. "Zeigt der Pfeil zur Fahrbahn signalisiert er den Beginn, zeigt er von der Fahrbahn weg das Ende einer solchen Verbotsstrecke." Dazwischen ist das Halten also tabu.
"Unabhängig von diesem Verbotsschild können Halten und Parken aber auch durch andere in der StVO genannte Regeln untersagt sein", ergänzt der Verkehrsexperte. Beispiele dafür sind Zusatzzeichen unterhalb des Schildes, die weitere Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen können. Ein Haltverbotszeichen mit Pfeil in beide Richtungen signalisiert dem Betrachter, dass er sich gerade innerhalb einer Verbotsstrecke befindet und hier nicht halten darf.
Eingeschränktes Halteverbot: In der Regel nur drei Minuten halten
Im Zusammenhang mit Baustellen oder Umzügen werden auch regelmäßig mobile, nur vorübergehend aufgestellte Halteverbotsschilder aufgestellt. Diese Schilder heben alle anderen Vorschriften für den ruhenden Verkehr auf. Auch hier droht also ein Knöllchen, wenn man sie ignoriert. Auch das sogenannte Parkverbotszeichen mit einfach durchgestrichener blauer Fläche interpretieren viele Autofahrer zu großzügig, denn auch im "eingeschränkten Haltverbot" darf in der Regel laut StVO höchstens drei Minuten gehalten werden.
Ausnahmen, die unter Umständen ein etwas längeres Halten ermöglichen, sind das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Dieses muss dann jedoch ohne Verzögerung erfolgen. (mgb/dpa)
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