An einigen Stellen im Straßenverkehr gilt ein Halteverbot. Manchmal darf man aber dennoch kurz anhalten, sogar aussteigen. Woanders ist das komplett verboten. Wir sorgen für Durchblick im Schilderdschungel.
Mancherorts sind Parkplätze Mangelware. Trotzdem kurz anhalten zu können, um auszuladen oder etwas vom Bäcker oder aus der Apotheke zu holen, ist dann schon Luxus - und manchmal sogar im Halteverbot erlaubt. Aber nur im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots. Den kennzeichnet das Verkehrszeichen 286 mit einem Querbalken, erläutert die Prüforganisation Dekra.
Eingeschränktes Halteverbot: Blitz-Einkauf nur mit einem Balken
Bei einem eingeschränkten Halteverbot dürfen Fahrzeuge bis zu drei Minuten halten. Etwa zum Ein- oder Aussteigen, um etwas ein- oder auszuladen oder für den Blitz-Einkauf. Daher dürfen Fahrer das Auto auch verlassen, solange der Vorgang nicht länger als drei Minuten dauert. Wer sich nicht daran hält, riskiert bis zu 35 Euro Bußgeld.
An vielen Stellen ist Parken auch ohne Schild verboten: etwa im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor abgesenkten Bordsteinen, vor und hinter Bahnübergängen, vor und hinter Bushaltestellen und im Bereich von Fußgängerüberwegen.
Kurzes Anhalten ist an solchen Stellen weiter erlaubt, nur parken nicht. Aber: Wer länger als drei Minuten steht, der parkt. Und wer das Auto verlässt und aus dem Blick lässt, egal wie lang, der parkt auch - selbst dann, wenn die drei Minuten noch nicht vorbei sind. Anders als im eingeschränkten Halteverbot, das per Schild verhängt wird, ist der Blitz-Einkauf hier also nicht erlaubt.
Absolutes Halteverbot: Zwei Balken verbieten fast jeden Stopp
In einem absoluten Halteverbot wiederum dürfen Autofahrer überhaupt nicht gewollt anhalten. Solche Stellen markiert das Verkehrszeichen 283 mit zwei gekreuzten Balken. Natürlich gibt es Ausnahmen - etwa wenn das Verkehrsgeschehen einen Stopp verlangt oder die Polizei entsprechende Anweisungen gibt.
An besonders gefährlichen Stellen ist Halten auch ohne besondere Beschilderung ohnehin verboten. Etwa in engen und unübersichtlichen Situationen wie im Bereich von Kuppen, scharfen Kurven und den Streifen zum Ein- und Ausfädeln. Das gilt auch für Radwege und Radfahrstreifen.
Seit Kurzem ist auch das Halten auf Rad-Schutzstreifen verboten. Wer auf diesen durch eine gestrichelte Line von der Fahrbahn getrennte Wegen hält, muss mit bis zu 100 Euro Bußgeld rechnen. (mgb/dpa)
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