Autofahrern, die sich im Ausland alkoholisiert hinter das Steuer klemmen, droht in Deutschland der Entzug des Führerscheins. Zumindest dann, wenn die ausländischen Ermittlungsmethoden deutschen Rechtsgrundsätzen entsprechen.
Die Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" weist in ihrer aktuellen Ausgabe noch einmal darauf hin, dass sich Verkehrsvergehen von Autofahrern im Ausland auch auf die Fahrerlaubnis in Deutschland auswirken können. Dabei beruft sich das Blatt auf das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das ein Urteil vom Verwaltungsgericht Münster (16 B 694/14) bestätigte und eine entsprechende Beschwerde eines Autofahrers abwies. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann gegen den Einzug seines Führerscheins geklagt. Der alkoholisierte Autofahrer war der polnischen Polizei bei einer Polizeikontrolle ins Netz gegangen. Der Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,03 Milligramm pro Liter Atemluft, weshalb ihn das Amtsgericht Świebodzin rechtskräftig verurteilte.
Führerschein weg: Gefahr für Straßenverkehr
Zurück in Deutschland weigerte sich der Fahrer, ein von deutschen Behörden eingefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, woraufhin ihm die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis entzog. Das Gericht bekräftigte, dass ein solches Gutachten eingefordert werden kann, wenn es Zweifel an der Fahreignung gibt. Dazu zählt unter anderem das Bekanntwerden von einer alkoholisierten Fahrt im Straßenverkehr mit 0,8 mg/l Atemalkohol oder mehr. "Hierfür genügen grundsätzlich auch im Ausland begangene und festgestellte Zuwiderhandlungen", hielt das Gericht fest.
Der Autofahrer monierte unter anderem fehlerhafte Messmethoden der polnischen Behörden. Den Einwand wollten die Richter nicht gelten lassen. Der Schwellwert von 0,8 mg/l sei um fast 30 Prozent überschritten worden und eine so hohe Abweichung eines unzulänglich geeichten Messgeräts sei "nur schwer vorstellbar". © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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