Alternative zur Riester-Rente? Seit 2005 existiert die Rürup-Rente - doch wie funktioniert sie genau. Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen zu dieser Vorsorgeform.

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Die seit 2005 existierende, staatlich subventionierte Rürup-Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente. Sie ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Bei der Rürup-Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, dass heißt sie kann nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Sie wird ein Leben lang verrentet (Leibrente) und die spätere Auszahlung erfolgt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres.

Die Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden auch eine Vererbung ist nicht möglich. Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die damit angesparten Gelder wirklich zur Altersvorsorge verwendet werden. Im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sind die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Versicherungsvertrag lediglich die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente beinhaltet, wenn die Leibrentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt und wenn die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar und nicht beleihbar sind.

Während der Ansparphase können die Beiträge zur Rürup Rente gestaffelt, von 2005 an, steuerlich geltend gemacht werden. Direkt 60 % davon waren 2005 steuerlich ansetzbar, bis 2025 steigt dieser Anteil um jährlich 2 % bis auf 100%. Die Rentenzahlungen müssen später versteuert werden, zumindest gestaffelt. Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen zu 50% versteuert werden, jährlich steigt dieser steuerpflichtige Prozentsatz bis 2020 um 2%. Dann steigt der Prozentsatz bis 2040 um 1%. Ab 2040 sind die Leitungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten voll zu versteuern.

Selbstständige können die Möglichkeiten der Riester-Rente und der betrieblich Altersvorsorge nicht nutzen, die Rürup-Rente bildet für Selbstständige eine Variante steuerbegünstigt eine Altersvorsorge aufzubauen.

Auch Angestellte können mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für den Ruhestand ansparen und die steuerliche Förderung nutzen, dies ist möglich durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag. Dieser liegt bei 20.000 Euro pro Jahr und Person. Angestellte können neben der Riester-Rente und der Betrieblichen Altersvorsorge den erhöhten Bedarf durch die Riester-Rente decken, wenn ihr Einkommen weit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.

Basisrenten werden in Form von konventionellen und fondsgebundenen Rentenversicherungen angeboten. Da eine Auszahlung vor Rentenbeginn bei der Rürup-Rente nicht möglich ist, gilt das angesparte Geld laut Sozialgesetzbuch nicht als „verwertbares“ Vermögen. Deshalb kann das Geld innerhalb der Ansparphase nicht gepfändet werden und ist vor Harz 4 sicher. Das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge werden nicht bei Arbeitslosengeld II angerechnet.

Zu der Rürup Rente können auch verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Die Beiträge dieser sind ebenfalls steuerlich gefördert. Dazu zählen die Berufsunfähigkeitszusatz- oder Erwerbsminderungs-Versicherung und die Hinterbliebenenrente. Eine Leistung aus der Hinterbliebenenrente ist nicht mehr möglich, wenn eine Änderung des Familienstandes, zum Beispiel durch Scheidung oder Wegfall des Kindergeldes, hervorgerufen wird. Außerdem ist eine Absicherung von eingetragenen Lebenspartnern nicht möglich. Damit der Vertrag steuerlich gefördert bleibt, muss der Beitrag für eine Zusatzversicherung kleiner sein als der Beitrag zur Altersvorsorge.

Im Hinblick auf diese Kritierien bleibt die Rürup-Rente, gerade für Selbstständige, eine mögliche Alternative zur Riester-Rente.

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