Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen mit Teilen der Autobahn 40 angeordnet.

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Diesel-Schock für Essen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat für Essen die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone einschließlich von Teilen der vielbefahrenen Autobahn 40 angeordnet. Die "Blaue Umweltzone" soll in 18 der 50 Stadtteile der Ruhrgebietsstadt gelten.

Die Richter verpflichteten das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Anlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Organisation kämpft für die Einhaltung des bereits seit 2010 EU-weit gültigen Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2).

Umwelthilfe hat bereits Fahrverbote in mehreren Städten erwirkt

Die DUH hat in Sachen Luftreinhaltung bereits mehrere Urteile erwirkt. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen sollen. Das Land hatte angekündigt, dagegen Berufung einlegen zu wollen.

In Hamburg sind Fahrverbote auf zwei Strecken in Kraft, in mehreren anderen Städten wie Berlin, Frankfurt oder Stuttgart sind sie geplant. (mgb/dpa)

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